Weg mit Dienstgeberbeiträge und Kommunalsteuer für selbständige Geschäftsführer mit Beteiligung über 25 %

Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften mit einer Beteiligung von mehr als 25% beziehen Einkünfte aus selbständiger Arbeit und gelten einkommensteuerrechtlich nicht als Dienstnehmer. Dennoch werden sie für den Bereich der Lohnnebenkosten als Dienstnehmer qualifiziert, weshalb sie den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds iHv 4,1 %, den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag iHv 0,4% und die Kommunalsteuer iHv 3% abführen müssen.

Dies ist nicht nur unverständlich und in sich unschlüssig, sondern aus Sicht der betroffenen Gesellschafter-Geschäftsführer auch mit hohen finanziellen Belastungen verbunden. Die Freiheitliche Wirtschaft Niederösterreich steht für eine durchdachte Steuerpolitik, die Unternehmer entlastet und Rahmenbedingungen schafft, um innovative und produktive Wirtschaftstreibende zu motivieren und zu fördern.

Gesellschafter, die als Geschäftsführer in leitender Funktion Verantwortung für das Unternehmen und seine Beschäftigten tragen, dürfen am Ende nicht benachteiligt sein.

Eine Anpassung im Familienlastenausgleichsgesetz und Kommunalsteuergesetz zur Beendigung dieser unfairen Behandlung ist notwenig.

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