FW-Antrag im WIPA: Zwangsandienung von Abfallströmen an die ÖBB!

Weil das Wirtschaftsparlament NÖ wegen Lockdown ausfällt, macht FW die nicht behandelten Anträge öffentlich.
Die Bundesregierung hat beschlossen:
Das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) BGBl. I Nr. 102/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 8/2021, wird wie folgt geändert:
§ 15. (9) Transporte von Abfällen mit einem Gesamtgewicht von mehr als zehn
Tonnen mit einer Transportstrecke auf der Straße von über
1. 300 km in Österreich haben ab 1. Jänner 2023,
2. 200 km in Österreich haben ab 1. Jänner 2024,
3. 100 km in Österreich haben ab 1. Jänner 2026,
haben per Bahn oder durch andere Verkehrsmittel mit gleichwertigem oder geringerem Schadstoff- oder Treibhausgaspotential (zB Antrieb mittels Brennstoffzelle oder Elektromotor) zu erfolgen. Dies gilt nicht, wenn nachgewiesen wird, dass von der Bahn keine entsprechenden Kapazitäten bereitgestellt werden können, oder wenn beim Bahntransport die auf der Straße zurückzulegende Transportstrecke für die An- und Abfahrt zu und von einer der am nächstgelegenen Verladestellen im Vergleich zum ausschließlichen Transport auf der Straße 25% oder mehr betragen würde. Die entsprechenden Nachweise sind beim Transport mitzuführen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Bis zum 1. Dezember 2022 ist vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in Abstimmung mit der Wirtschaftskammer Österreich eine digitale Plattform einzurichten, die eine Abfrage von Angeboten für Abfalltransporte im Schienengüterverkehr und, sofern keine entsprechenden Kapazitäten bereit gestellt werden können, die Erstellung einer Bestätigung darüber binnen zwei Werktagen ermöglicht. Als Nachweis darüber, dass keine entsprechenden Kapazitäten bereitgestellt werden können, gilt ausschließlich die Bestätigung durch die digitale Plattform. Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat die Wirksamkeit dieser Regelung bis zum 31. Dezember 2024 zu evaluieren. Im Rahmen der Evaluierung ist unter Beiziehung der Bundeswettbewerbsbehörde ein Wettbewerbsmonitoring,

Die Freiheitliche Wirtschaft NÖ stellt daher folgenden Antrag:
Die Wirtschaftskammer Niederösterreich wird aufgefordert, sich über die WKO bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, die oben stehenden Maßnahmen auszusetzen, bis eine Machbarkeitsstudie den genauen Bedarf und die Möglichkeiten der Bahn – wie entsprechende Transportkapazitäten und Auf- und Abladekapazitäten – zu erheben und mit den anfallenden Abfallströmen abzugleichen. Auch sollte das Wettbewerbsmonitoring vor einer Zwangsandienung an einen Monopolisten erfolgen, damit die Bundeswettbewerbs-behörde preisregulatorisch eingreifen kann.