Bananenrepublik Österreich!?! Gastronomie und Hotellerie: Noch immer keine Rechtssicherheit hinsichtlich Öffnung

Die heute in Kraft getretene Corona-19-Lockerungsverordnung beinhaltet die Untersagung des Betretens von Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben bis einschließlich 30. Juni 2020.

Auf Nachfrage antwortet das Tourismusministerium mit einer Presseaussendung:„Die Öffnung der Gastronomiebetriebe wird wie vorgesehen am 15. Mai erfolgen. Die Öffnung von Beherbergungsbetrieben und Freizeitanlagen sowie Seilbahnen wird mit 29. Mai folgen.” – Die entsprechenden Verordnungen werden vom Gesundheitsministerium erlassen.

“Liebe Regierung, eine Presseaussendung ist keine Verordnung und hebt diese auch nicht auf. Betriebe benötigen dringend Rechtssicherheit. Es benötigt Vorlaufzeit und Organisation bevor ein Tourismusunternehmen wieder erfolgreich losstarten kann. Und bitte: Wer bucht ein Hotel und zahlt eine Anzahlung, wenn es über die tatsächliche Öffnung keine Rechtssicherheit gibt? Die Vorgehensweise der Regierung hinsichtlich Wirtschaft entwickelt sich immer mehr zu einem Affront gegenüber uns Unternehmer. Wir leben nicht in einer Bananenrepublik, daher darf man mehr Professionalität erwarten,” so LO Reinhard Langthaler

Die Verordnung zum Nachlesen