Unsere Initiative zeigt, wie einfach man das generelle Rauchverbot entschärfen kann!

FW-Fürtbauer: Nun liegt es an den Gremien der Wirtschaftskammer, sich bei den Regierungsverhandlungen dafür stark zu machen!

„Das am 1.11.2019 in Kraft getretene generelle Rauchverbot und das TNRSG dahinter weisen eine Vielzahl von Tücken und Gesetzeslücken auf. Wir haben mit unserem Antrag beim heutigen Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Österreich diese Ungleichbehandlungen und die fehlenden Rechtssicherheiten herausgearbeitet. Die Zustimmung seitens der Mehrheit der Delegierten bestätigt die Wichtigkeit der Umsetzung unserer Verbesserungsvorschläge. Nun liegt der Ball auf Seiten des ÖVP-Wirtschaftsbundes und im speziellen bei Kammerpräsident Mahrer, diese konkreten Gegenmaßnahmen in die Regierungsverhandlungen zu tragen“, so der bundesweite Gastronomiesprecher der Freiheitlichen Wirtschaft (FW) und Landesobmann der FW-OÖ, Michael Fürtbauer.

Gleichbehandlung zu öffentlichen Einrichtungen bei Raucherräumen
Wir sehen es als Diskriminierung, dass Gastronomiebetrieben explizit die Errichtung von Raucherbereichen im Innenraum verwehrt wird, aber öffentliche Einrichtungen jedes Recht dazu haben. Mit der Herstellung einer Gleichbehandlung sorgt man für den Erhalt betrieblicher Existenzen und gleichzeitig dafür, dass keine Rauch- und Lärmbelästigung auf Freiflächen stattfindet.

Überzogener Anrainerschutz und keine Vorverlegung von Sperrstunden
Wirte werden für das nicht strafbare Verhalten der Gäste (Rauchen und Reden) zur Verantwortung gezogen und können mit vorverlegten Sperrstunden bestraft werden. Hier bedarf es praxisgerechter Regelungen der Anrainer- und Lärmproblematik. Eine Vorverlegung der Sperrstunden soll es nur mehr dann geben, wenn sicherheitspolizeiliche Bedenken vorliegen.

Klare und rechtssichere Definition der Freiflächen
Auf Gastgärten und Freiflächen ist per Definition das Rauchen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Nur ist die Gesetzeslage mehr als schwammig formuliert und individuell auslegbar. Es sind daher Unklarheiten hinsichtlich des Begriffes der Freiflächen rasch und praxisgerecht zu beseitigen, damit es zu keinen zusätzlichen Beschränkungen und Bestrafungen kommt.

„Das „Einmal-Ja-einmal-Nein-Gesetz“ kann mit diesen konkreten Lösungsansätzen entschärft werden. Wir schaffen damit für Unternehmer der Gastronomie die Basis für Fortbestand und Rechtssicherheit. Kein Betrieb soll aufgrund unklarer Gesetzeslagen und Ungleichbehandlung zusperren müssen. Als echte Standortpartner haben wir das erkannt und eingefordert. Nun muss die Wirtschaftspartei ÖVP in den Regierungsverhandlungen zeigen, ob sie für oder gegen Wirtschaft ist“, so Fürtbauer abschließend.