Unternehmerische Freiheit braucht faire Besteuerung!

FW-Krenn: Unser Standort verträgt keine neuen Steuern, sondern braucht Anreize und Entlastungspakete!

„Österreichs Wirtschaft und Unternehmer haben trotz der Umsetzung des ersten Teiles des türkis-blauen Steuer- und Strukturreformpapieres noch immer eine der höchsten Abgaben- und Steuerquoten. Ein im August liegender Tax Freedom Day und das schlechte Abschneiden beim Standortranking erfordern Konsequenzen. Der zweite Teil des Reformpapieres „Einfach weniger Steuern“ sowie die konkreten steuerlichen Maßnahmen aus unserem Programm Wirtschaft 4.0 sind Angriff zu nehmen. Es geht um spürbare Entlastungen der Wirtschaft, Konsumanregung und Konjunkturabfederung“, so der Bundesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft (FW) und WKÖ-Vizepräsident Matthias Krenn einleitend.

Keine Bevorzugung von digitalen Multis
Die durchschnittliche europaweite Steuer-Quote bei Digitalkonzernen (Google, FB, Amazon) liegt bei 9,5 Prozent. Bei heimischen Industrie- oder Dienstleistungsbetrieben fallen im Schnitt 23,5 Prozent an. Diese Benachteiligung kann mit der Einführung einer digitalen Betriebsstätte beendet werden.

Abschreibungen an reale Nutzung anpassen und GWG auf Euro 1.000 erhöhen
Die derzeitige Regelung hinsichtlich der Abschreibungsdauer entspricht in vielen Fällen nicht der tatsächlichen Lebensdauer (40 Jahre für die Einrichtung eines Hotelzimmers!). Daher sind diese Zeiten an die reale Nutzungsdauer anzupassen und die Wertgrenze für GWG auf Euro 1.000 zu erhöhen sowie eine jährliche Indexanpassung einzuplanen.

Freiheit auch beim Firmenfahrzeug – Vorsteuerabzug für betrieblich genutzte PKW
Die Einführung des Vorsteuerabzugs für Betriebs-PKW und Kombis lässt auf sich warten. Die sogenannten Fiskal-LKWs sind aufgrund der eng gefassten Bestimmungen keine Dauerlösung. Gerade PKWs und Kombis sollten bei EPU und kleinen Familienbetrieben steuerlich wie andere Betriebsmittel eingestuft werden.

Unentgeltliche Betriebsübergabe in der Familie
Sämtliche Genehmigungen müssen weitergeführt werden bzw. vereinfachte Auflagen sollten innerhalb eines gewissen Zeitraumes möglich sein. Der Freibetrag für die Grunderwerbsteuer bei Firmengrundstücken (Euro 900.000,00) muss erhöht werden. Zusätzlich braucht es eine umsatzsteuerrechtliche Buchwertfortführung ohne Rückrechnung von Vorsteuerbeträgen und Neuverrechnung der Umsatzsteuer.

Pauschalierungen – Umsatzgrenze für Kleinunternehmerregelung jährlich um die Inflationsrate anheben
Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz von Euro 30.000,00 sind von der Umsatzsteuer befreit. Diese Umsatzgrenze wird ab 2020 auf Euro 35.000,00 erhöht und sollte dann automatisch um die Inflationsrate angehoben werden.

Investitionsbegünstigungen auch für Software
Der Gewinnfreibetrag beträgt maximal 13 Prozent des Gewinnes und setzt sich aus einem Grundfreibetrag für Gewinne bis Euro 30.000,00 und zusätzlich einem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zusammen. Investitionen in Software sind bis dato ausgeschlossen. Im Zeitalter der Digitalisierung müssen gerade diese Anschaffungen als begünstigte Investition gelten.

Entlastung des Faktors Arbeit und „Mehr Netto vom Brutto“
Österreich liegt bei den Lohnnebenkosten im EU-Spitzenfeld. Auf Euro 100,00 Bruttoverdienst kommen noch Euro 38,00 Euro an Nebenkosten dazu (zum Vergleich: Euro 27,00 in Deutschland). Eine Senkung ist für die Wettbewerbsfähigkeit unabdingbar. Durch die kalte Progression kommen viele Steuerzahler bei Lohn/Gehaltserhöhungen automatisch in eine höhere Tarifstufe. Es braucht daher ein neues Tarifstufenmodell mit automatischen Anpassungen an die Gehälterprogressionen ohne Schwellenwerte.

Mehr Regionalisierung bei der Beschaffung
Die Bundesbeschaffungs-GmbH kauft oft unterhalb der Schwellenwerte ein. Regionale Anbieter zahlen zwar Steuern, dürfen aber nicht mitbieten. Das Land muss den Gemeinden ohne Verlust von Förderungen ermöglichen, Anschaffungen auch bei nicht gelisteten Anbietern einzukaufen, wenn diese die Angebotsanforderungen erfüllen.

„Mit diesem umfangreichen Antrag fordern wir das Bekenntnis zur raschen Umsetzung des zweiten Teiles des Steuerreformpaketes2020, verweisen auf weitere steuerliche Entlastungspakete und fordern eindringlich, von neuen bzw. Erhöhungen bei bestehenden Steuern abzusehen. Nur freie, steuerentlastete und motivierte Unternehmer können ein Mehr an Leistung erbringen. Die Wirtschaftskammervertreter in den Verhandlungsgruppen sind aufgefordert, der Wirtschaft spürbare Steuersenkungen bereitzustellen. Es geht um alle Leistungsträger, unsere Zukunft und einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort Österreich“, so Krenn abschließend.