LO NAbg. Wolfgang Klinger: Ausnahmen in der Roamingverordnung sind inakzeptabel!

Auf die kostenintensive Grauzone beim Verbindungsaufbau in Flugzeugen oder auf Schiffen muss hingewiesen werden!

“Obwohl die EU das Ende der Roaminggebühren ab Juni 2017 beschlossen hat, wird es auch in Zukunft zu horrenden Rechnungen kommen. Auf den Schiff- und Flugreisen gelten die Regeln dieser Verordnung nämlich nicht”, stellte FPÖ-NAbg. Ing. Wolfgang Klinger, Landesobmann der freiheitlichen Wirtschaft Oberösterreich, nach der Beantwortung seiner Anfrage an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie fest.

Der Verbindungsaufbau in Flugzeugen oder auf Schiffen erfolge nicht über die terrestrischen öffentlichen Mobilfunknetze, sondern mittels Satelliten-Netzwerken. Somit gelten für diesen besonderen Fall weder die Roamingverordnung noch die Transparenzvorschriften. “Bei dieser ungeheuerlichen Ausnahmeregelung muss weder über die zu erwartenden Kosten informiert werden noch gilt die in der Verordnung festgesetzte Kostengrenze von 60 Euro”, warnte Klinger.

Im Rahmen der nächsten Überprüfung der EU-Roaming-Verordnung solle es auf jeden Fall eine neue Bewertung dieser Situation geben. “Bundesminister Leichtfried hat in seiner Beantwortung zugesichert, dass diese Ausnahmen der Roamingverordnung auf Schiffen und in Flugzeugen demnächst zur Diskussion stehen werden. Dieser Schritt ist natürlich sehr zu begrüßen und sollte so rasch wie möglich erfolgen”, betonte Klinger.