Fischer verlangt Wiedereinführung der degressiven Abschreibung!

Auch Erhöhung der Wertgrenze für geringfügige Wirtschaftsgüter auf € 2.000 ist ein Muss!

Wenn die Regierung aktuell nicht in der Lage ist,  ein Wirtschaftsankurbelungsprogramm zu entwickeln, das den Namen auch verdient, so sind ein paar wenige Maßnahmen zu einer Investitionsoffensive leicht umsetzbar. Er jedenfalls könnte sich die Rückkehr  zur degressiven Abschreibung, sowie der Erhöhung der Wertgrenze für geringfügige Wirtschaftsgüter von € 400.- auf  € 2.000.- vorstellen,  so der Landesobmann der freiheitlichen Wirtschaft (RfW) und WKV-Vizepräsident Ing. Edi Fischer..

Fischer dazu:  „Die Abschreibung soll sich der technologischen Entwicklung anpassen! Die degressive Abschreibung etwa hat gegenüber der linearen Abschreibung den Vorteil, dass die Abschreibungsbeträge in den ersten Nutzungsjahren sehr viel höher sind. Sie bietet sich somit vor allem für Anlagegüter an, in denen durch die wirtschaftliche und technische Entwicklungen in den ersten Jahren  mit hohen Wertminderungen zu rechnen ist. Damit könnte man für die Betriebe einen Anreiz für Investitionen schaffen. Auch die Erhöhung der Wertgrenzen macht Sinn, da sich die moderne Technik und die dafür verbundenen Kosten zwar erheblich erhöht haben, die Lebensdauer sich aber massiv verkürzt hat.“

„Um am Standort wettbewerbsfähig zu sein, braucht es neben Innovationsgeist und Engagement auch die Bereitschaft zur Investition in neue modernste Maschinen und Wirtschaftsgüter. Das macht aber nur Sinn, wenn diese Investitionen auch in einem betriebswirtschaftlich erträglichen Zeitraum verträglich abgeschrieben werden können“, so Fischer abschließend.