Bestbieterprinzip nicht umgesetzt: RfW Steiermark schlägt Alarm
Erstellt am 2016-02-02
Landesobmann Schoklitsch: „In der Steiermark besteht dringender Handlungsbedarf!“
Nachdem im Juli dem Antrag der FPÖ zum „Bestbieterprinzip als Vergabekriterium bei Landesaufträgen“ im Landtag zugestimmt wurde, kritisiert der Ring freiheitlicher Wirtschaftstreibender Steiermark jetzt die Nichteinhaltung des Bestbieterprinzips in der Praxis im Land Steiermark. RfW-Landesobmann KommR Dr. Schoklitsch fürchtet weiteres Lohn- und Sozialdumping und fordert die Landesregierung zur Umsetzung der rechtmäßigen Vergaberichtlinien auf.
Zahlreiche Betriebe klagen, dass sie einem ruinösen Lohn- und Sozialdumping durch ausländische Billig-Arbeitskräfte ausgesetzt wären. Besonders gefährlich für die heimischen Unternehmer ist die Tatsache, dass viele ausländische und leider auch österreichische Unternehmer das Lohn- und Sozialdumpinggesetz bewusst umgehen, um ihre Preise zu senken. Die Folge daraus: weniger Aufträge für seriöse Betriebe und damit einhergehend eine höhere Arbeitslosenrate.
„Immer noch hören wir Klagen von Betrieben, die sich durch das Bestbieterprinzip eine Besserung ihrer wirtschaftlichen Situation erhofft haben. Diese blieb bis dato jedoch aus. So lange ausländische Unternehmen sich dem in Österreich geltenden, kollektivvertraglichen Mindestlohn entziehen, indem sie ihre Arbeitskräfte nur auf geringfügiger Basis anstellen, diese jedoch in Wirklichkeit Vollzeit arbeiten, wird dem folgenschweren Lohn- und Sozialdumping kein Einhalt geboten. Denn dadurch zahlen die Betriebe weniger Steuern und können ihre Preise möglichst billig halten. Mithilfe des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes muss man härter gegen die tatsächlich illegal und halblegal tätigen Betriebe aller Art vorgehen, anstatt reell arbeitende Unternehmen ständig zu überprüfen und bei kleinsten Abrechnungsfehlern mit hohen Strafen zu belasten. Hier besteht dringender Handlungsbedarf von Seiten der Landesregierung zugunsten unserer fleißigen heimischen Unternehmer!“, so lautet der dringende Appell von RfW-Landesobmann KommR Dr. Schoklitsch.
Der RfW Steiermark hofft zudem auf Verbesserung der wirtschaftlichen Situation und auf tatsächliche Umsetzung des Bestbieterprinzips durch das Inkrafttreten der Bundesvergabegesetzesnovelle mit 1. März 2016. Das wesentliche Ziel der Novelle ist es, Lohn- und Sozialdumping österreichweit auch im Vergabewesen effektiver zu bekämpfen und so die Benachteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen zu vermeiden.