NAbg. Haider : Aufhebung des Bankgeheimnisses ist Vorbereitung zur Enteignung von Bankguthaben

Derzeitige Auskunftsregeln sind ausreichend; automatischer Datenaustausch ist nicht im Interesse österr. Kontoinhaber.

„Das ist nichts anderes als die Vorbereitung für die Enteignung von Bankguthaben.“ So bezeichnete der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Mag. Roman Haider die beim EU-Gipfel von Bundeskanzler Faymann paktierte Abschaffung des österr. Bankgeheimnisses. Es gehe in Wirklichkeit um den vollkommen automatischen Informationsaustausch – nicht nur mit der EU, sondern auch mit den USA – von Kontendaten, was möglichst nicht durch irgendwelche vorab zu erwirkende Richterbeschlüsse behindert werden solle! „Das betrifft aber ALLE Konteninhaber und zum weitaus größten Teil jene, die vollkommen unbescholten sind und deren Guthaben schon besteuert wurden“, kritisiert Haider.

Die derzeitigen Auskunftsregeln seien völlig ausreichend, so Haider, der darauf verweist, dass das Bankgeheimnis für Steuerausländer bereits im September 2009 gelockert wurde. „Seit damals ist eine Auskunftserteilung gegenüber ausländischen Behörden möglich. Dafür ist ein begründeter Verdacht auf Steuerhinterziehung oder eine andere strafbare Handlung in Zusammenhang mit dem Konto in Österreich notwendig. Die ausländischen Ermittler müssen zuerst die österreichischen Behörden kontaktieren. Diese prüfen dann, ob die Anfrage „erheblich“ ist und ob im anfragenden Staat alle innerstaatlichen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Wird das Ansuchen bewilligt, werden die Bank und der Kontoinhaber informiert. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, gegen den Bescheid zur Offenlegung seiner Konten zu berufen. Das ist eine saubere Lösung, damit werden die Rechte der Bürger gegenüber dem Staat gewahrt. Diese Rechte haben unsere Vorfahren erkämpft. Der Gläserne Mensch kann und darf nicht das Ziel sein.“ so Haider.

Das heiße, dass schon heute alle österr. Banken bei eingeleiteten Strafverfahren/Finanzvergehen per Gerichtsbeschluss alle gewünschten Auskünfte über in- und ausländische Kontoinhaber erteilen! Anschuldigungen, wonach österr. Banken Wirtschaftskriminelle beschützen, seien deshalb vollkommen ungerechtfertigt, erklärt Haider.

Derartig umfassende Informationen seien nur dann sinnvoll, wenn man das Vermögen der Konteninhaber erfassen wolle, um eine Grundlage für die Abdeckung von Bank- und Staatsdefiziten zu erarbeiten. Haider weiter: „Zypern war nur der erste Schritt in diese Richtung. Entsprechende Erklärungen gibt es genug: etwa von

–              Klaas Knot, EZB-Ratsmitglied, 30.3.2013: „Die Enteignung von privaten Bankguthaben wird künftig Teil der europäischen Liquidierungspolitik sein“
–              Jeroen Dijsselbloem, Vors. Des EURO-Rates, 03/2013: „Die Restrukturierung der europäischen Banken wird nach dem Vorbild Zypern erfolgen. Alle Bankguthaben werden, falls notwendig, enteignet.“

Es geht also keineswegs um die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, sondern um die Vorbereitung einer gewaltigen Enteignung!“ warnt Haider vor den Folgen dieses unkontrollierten Datenaustausches.

Die Aussage von Bundeskanzler Faymann in Brüssel: “Es können sich alle verlassen, dass die EU massiv das Ziel in Angriff nimmt und wir in Österreich völlig mit dem Ziel, der Vorgangsweise und einem Konsens Ende des Jahres für einen automatischen Informationsaustausch für ausländische Konten auch einverstanden sind” könne er, Haider, daher nur als gefährliche Drohung verstehen: „Ein Eingehen auf entsprechende EU-Wünsche liegt keinesfalls im Interesse der österreichischen Konteninhaber und ist somit vollkommen abzulehnen. Da aber erst die automatische Auskunftspflicht einen derartigen Zugriff auf die Bankguthaben in Österreich ermöglicht, versteht man die Hartnäckigkeit von Brüssel. Und bezüglich des Kampfes gegen die in- und ausländische Wirtschaftskriminalität bestehen schon jetzt sämtliche Rechtsgrundlagen“, so Haider abschließend.