Antrag im Wirtschaftsparlament

RfW setzt Initiative zur unbürokratischen Ausweitung des Handwerkerbonus.

Der neue Bericht der KMU Forschung Austria berichtet, dass im Gewerbe und Handwerk die Umsätze und Auftragseingänge im ersten Halbjahr 2015 um 2,9% gegenüber dem Vorjahreszeitraum gesunken sind. 32% der Betriebe verzeichneten gar einen Rückgang um durchschnittlich 17,3%.
Das Gewerbe und Handwerk hat sich damit schlechter entwickelt als andere Sektoren der österreichischen Wirtschaft. Das Handwerk benötigt dringend neue Konjunkturimpulse.

Die Mittel für den Handwerkerbonus wurden im August dieses Jahres voll ausgeschöpft. Die Bundessparte des Gewerbes stellt in einer Presseaussendung fest: „Ca. 1/3 der Haushalte beschäftigen offizielle Handwerker anstatt Pfuscher, wenn die Arbeitsleistung durch einen Handwerkerbonus gefördert wird. Dadurch finanziert sich der Handwerkerbonus selbst, denn der Staat nimmt zumindest gleichviel an Steuern ein wie er für die Förderaktion ausgibt. Der Handwerkerbonus zeigt klare Beschäftigungseffekte in den betroffenen Unternehmen: 23% der Betriebe erklärten, dadurch MitarbeiterInnen im Betrieb gehalten zu haben, die sonst vielleicht freigesetzt werden hätten müssen.“

Der Handwerkerbonus ist rechnerisch quasi eine Umsatzsteuerbefreiung für Arbeitsleistungen bis zur Höhe von 3.000 Euro. Der Handwerkerbonus wirkt sich positiv auf die Beschäftigungslage im Handwerk aus und finanziert sich von selbst. Um diesen positiven Effekt weiter auszubauen, wäre eine unbürokratische Ausweitung dieses Modells sinnvoll.

Der RfW stellt im kommenden Wirtschaftsparlament den Antrag, dass sich die Wirtschaftskammer für eine generelle Umsatzsteuerbefreiung für Arbeitsleistungen gemäß den Richtlinien des Handwerkerbonus bis 3.000 Euro einsetzen soll.