Nur die Existenz der „braven“ Unternehmer wird gerettet.

Fürtbauer fordert Änderung der Richtlinie des Härtefallfonds.

In der Richtlinie des Härtefallfonds hat man eine Auszahlung an die Unbescholtenheit der Unternehmer hinsichtlich der Corona Regeln geknüpft. In ihrer Existenz wird nur jenen Unternehmern unter die Arme gegriffen, die die 2G oder 3G Regeln in ihren Betriebsstätten penibel einhalten. Sollte eine Verwaltungsstrafe verhängt worden sein, ist die Förderung weg!

Sollte also zum Beispiel ein Arbeitnehmer in einem Betrieb von einem Kontrollorgan ohne gültigen 3G oder 2G Nachweis angetroffen werden, so wird der Unternehmer mit bis zu 3.600 Euro bestraft. Dazu verliert er die Möglichkeit eine Förderung zu bekommen, selbst dann, wenn er existenzbedrohend vom Lock-Down betroffen ist.

„Doch die Welt der Wirtschaft ist nicht so einfach, wie sie aus den Amtsstuben betrachtet wird. Viele Unternehmer können beispielsweise ihre Mitarbeiter auf auswärtigen Arbeitsorten gar nicht kontrollieren, ob alles eingehalten wird. Dazu kommt noch, dass ja im Handel nach dem Lockdown die 2G Pflicht gilt. Die Verknüpfung einer existentiellen Unterstützung der Betriebe an solchen Faktoren ist entschieden abzulehnen. Das muss aus der Richtlinie gestrichen werden“, ärgert sich Fürtbauer.

„So könnte man ja auch die Förderung von Elektroautos jenen verweigern, die eine Parkstrafe erhalten haben“, stellt Fürtbauer die Logik solcher Vorgangsweisen ironisch dar.

Es ist absolut unverständlich, welche Signale die Politik gerade an die Menschen aussendet. „Einerseits werden im Finanzministerium ohne Zögern 180.000 Euro für Gutachten ausgegeben, um eine Aktenauslieferung zu verzögern, andererseits werden Kleinst-Unternehmer in Existenzängste gebracht und bei Verwaltungsübertretungen werden ihnen die Förderungen gestrichen,“ wundert sich Fürtbauer über die Corona-Politik.