Vorstandsmitglied Jürgen Tragler: „Versicherungen handeln nicht immer zum Vorteil ihrer Kunden. Tiroler Beispiele zeigen Missstände im Kfz-Bereich auf.“

Versicherungsmakel bei Kfz-Schäden eklatant, Sachverständigengutachten dienen oft nur dem Interesse der Versicherung, Wrackbörse bietet viele Gefahren. Jürgen Tragler zeichnet ein düsteres Bild in Sachen Konsumentenschutz und präsentiert Lösung.

Maximale Kostenminimierung und maximale Gewinnorientierung der Versicherungen prägen das Bild bei der Abwicklung von Kfz-Schäden. Bei der Wrackbörse, bei den Sachverständigen und bei der Bewertung der Schadenskosten gibt es Missstände zeigt RfW/FW Vorstandsmitglied Jürgen Tragler, Inhaber mehrerer Kfz-Werkstätten, anhand konkreter Beispiele auf.

„Die Vorgangsweise der Versicherungsunternehmen bei einem Kfz-Schadensfall muss kritisch hinterfragt werden.“, fordert Jürgen Tragler eine offene Diskussion im Sinne des Konsumentenschutzes und des österreichischen Versicherungsverbandes. „Aus meiner alltäglichen Erfahrung aus der Karosserie – Reparatur Fachwerkstätte muss ich leider bestätigen das es inzwischen sehr, sehr viele Karosserieschäden sind welche entgegen den Wunsch und Wissen des geschädigten Kunden in die Wrackbörse gestellt werden und dort versteigert werden um dem Versicherungsunternehmen dadurch sehr viel Geld zu sparen.

Dabei handelt es sich leider nicht mehr um Einzelfälle, wie die Versicherungsunternehmen uns glauben machen wollen. Ein Blick auf die Verhaltensweisen der Versicherungsunternehmen zeigt die unterschiedliche Vorgangsweise. „Es gibt Versicherer (Bsp. VAV), die ihren Sachverständigen anweisen, bei Kaskoschäden, bei welchen ein Schaden von 55 % des aktuellen Zeitwertes das Fahrzeug in unzerlegten Zustand festgestellt wird, das Fahrzeug in die Wrackbörse zu stellen. Zum Vergleich gib es auch Versicherungen (z.B. GARANTA ), welche auch auf Wunsch des Kunden Reparaturen bis zu 100 % des Zeitwertes frei geben und anschließend bezahlten. Tatsache aber ist auch, dass Kunden bei beiden Versicherungen die Prämie von 100 % bezahlen.“

Eine Überprüfung der verschiedensten KFZ-KASKO-Versicherungs- Angeboten auf die Höhe des Selbstbehalts pro Schadensfall und ab wieviel % der Versicherer das Fahrzeug im Schadensfall in die Wrackbörse stellt, wird von Jürgen Tragler dringend angeraten.

Die Kostenminimierung der einzelnen Versicherer spiegelt sich inzwischen auch sehr deutlich in der Ausbildung deren Sachverständigenbüros, welche deren Schäden begutachten, wieder. Jürgen Tragler: „Deshalb sollten sie unbedingt im Schadensfall ihr Fahrzeug in einer KFZ Meister Fachwerkstätte begutachten lassen und auf keinen Fall auf der Straße oder bei Ihnen zu Hause, wie es sehr viele Versicherer vorschlagen.“

Anhand eines konkreten Beispiels zeigt Jürgen Tragler die Diskrepanzen auf:
Durch widrige Umstände kam es zu dem Fall das ein und dasselbe Fahrzeug innerhalb 24 Stunden von 2 voneinander unabhängigen SV besichtig wurde mit folgendem Ergebnis: Der Sachverständige der MUKI Versicherung, welche sich ausschließlich sogenannter “Flatrate SV Büros” bedient, kam zu einer Schadenssumme von 5.045,63- während eine Sachverständige von eine unabhängigen SV Büro für das selbe Fahrzeug und denselben Schaden auf tatsächliche 10.838,83- kam. Jürgen Tragler: „Unabhängige Sachverständigen Büros bedienen such ausschließlich dem Fachpersonal mit entsprechender Ausbildung (Kfz-Meisterbrief, langjährige Berufserfahrung) während Flatrate SV Büros darauf verzichten.“

Wrackbörse: Beispiele aus Praxis zeigen Problematik: bei Kauf durch ausländische Unternehmen besteht die Gefahr einer strafbaren Handlung da bei luxuriösen Unfallfahrzeugen oft nur der Typenschein interessant ist für die Händler.

Porsche 911, Zeitwert 102.000,- Euro, Schaden laut SV GA 96.500,-, Restwert laut GA für Motor und Aggregate 22.000,- Wurde ersteigert um 48.000,- Sehr gutes Angebot für die zur Zahlung verpflichtete Versicherung.
Dass dieses Wrack vom ausländischen KFZ Händler gar nie abgeholt wurde und der sich nur den Typenschein zuschicken lies, weiss oder kümmert bei der Versicherung Niemand. Jürgen Tragler: “Das aber höchstwahrscheinlich zu diesen “ersteigerten Papieren” ein und derselbe Typ von Fahrzeug irgendwo “gestohlen ” wird und den neuen ersteigerten Papieren entsprechen “präpariert” wird ist sehr wahrscheinlich und auch schon des Öfteren passiert.

Ablösesummen für KFZ Schäden müssen oft per Androhung einer Klage in Höhe des GA eingefordert werden z.B.
Die Helvetia, als haftende Versicherung bei einem Haftpflichtschaden, bietet einen Führerscheinneuling bei einem Schaden von 6.300,- Euro auf Anfrage einer Schadensablöse vorerst mal nur 35 % an.
Nach mehrmaliger Intervention und Anfrage erhöhen sie die Ablöse auf ca. 70 Prozent der GA Summe wo jedoch jeden die 100 Prozent gesetzlich zustehen. Erst nach mehreren Monaten und Androhung einer Klage hat sich die Helvetia dazu durch gerungen den vollen GA Betrag aus zu zahlen.
Einige Versicherer bieten bei geforderter Ablöse oft nur ein Drittel des Stundensatzes an, welche die Fachwerkstätte derselben Marke verrechnet. So wird dem „Pfusch“ und der Steuerhinterziehung „Tür und Tor geöffnet“.

Breite Lösung im Sinne des Konsumentenschutzes gefordert

Eine Lösung des Dilemmas hat Jürgen Tragler bereits auf der Hand. Mit einer Zertifizierung der Kfz-Werkstätten ähnlich dem Gastronomie-„Sterne“-System unter Berücksichtigung des Ausbildungs- und Infrakstrukturstandards kann dem Kunden eine objektive Entscheidungsgrundlage geboten werden. Jürgen Tragler: „Zurzeit ist es leider so geregelt, dass selbst ausländische Firmen, die irgendwo in der EU einen Firmensitz nachweisen können und über eine gültige UID-Nummer verfügen, ohne KFZ Meister oder Fachpersonal, Reparaturen durchführen bzw. in Rechnung stellen können, welche von den Versicherungen anstandslos bezahlt werden. Dabei wurden auch schon Rechnungen für Leistungen gestellt, die gar nicht erbracht wurden, aber von den Versicherungen ohne jegliche Nachkontrolle bezahlt wurden.“ Für Jürgen Tragler gehört der Zugang zu der Gewerbeberechtigung wieder fix an eine qualifizierte Ausbildung gekoppelt. Meisterprüfung plus Unternehmerprüfung als Standard, und nicht in 30 Minuten eine Nachsicht bei einer Behörde abholen und aufsperren. Schließlich werden hier auch Reparaturen von Fahrzeuge durchgeführt, welche bei unfachmännischer Reparatur zu sehr großen Schäden an Leib und Leben von anderen Verkehrsteilnehmer führen können.

Jürgen Tragler abschließend: „Mit einer Kooperation von zertifizierten Kfz-Meisterwerkstätten und zertifizierten Versicherungen wird der Markt gesäubert und solchen „Pfusch- und betrügerischen Unternehmen welche auch Steuer und Sozialabgaben hinterziehen “ der Kampf angesagt und vor allem dient diese Kooperation auch dem Konsumenten und schützt diesen und andere Verkehrsteilnehmer vor den Folgen solche unsachgemäßen Reparaturen.