Nichtraucherschutzgesetz ist ein Gesetz zur Verhinderung und Schließung von Unternehmen!
Erstellt am 2019-10-21
FW-Krenn: Wenn man Alles und Jeden schützen und beschützen muss, warum vergisst man dabei auf die Unternehmer?
„Das am 1.11.2019 in Kraft tretende generelle Rauchverbot bedeutet massive Eingriffe in die Wahlfreiheit und Existenzgrundlage von Unternehmern und ihren Mitarbeitern. Damit verhindert man Wirtschaft im allgemeinen, regionale Wertschöpfung im speziellen und vernichtet tausende von Arbeitsplätzen. Sonderregelungen, Ausnahmebestimmungen und Strafandrohungsorgien erzeugen zusätzliche Wettbewerbsnachteile und werden Betriebsschließungen zur Folge haben. Teile der Begründung der VfGH-Ablehnung lösen für die Gastronomie noch mehr Beschränkungen und Verbote aus. Dieses Wahlzuckerl entpuppt sich als türkis-grün-rotes Be- und Verhinderungspaket für die Wirtschaft und muss unverzüglich rückabgewickelt werden muss“, so der Bundesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft (FW) und WKÖ-Vizepräsident Matthias Krenn.
Krenn weiter: „Laufend kommen Defizite der anlassbezogenen Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes zu Tage. Ausnahmenregelungen, die man der Gastronomie verwehrt, werden im Gegensatz jedoch in öffentlichen Einrichtungen durch die Errichtung von Raucherräumen erlaubt. Diese Ungleichbehandlung schafft Konkurrenzsituationen, denen Wirte nichts entgegensetzen können. Die VfGH-Ablehnung der Beschwerde der Nachtgastronomie verschärft die Sachlage noch um einiges mehr, da nun klar definiert wird, dass der Gesundheitsschutz höher als die Interessen der Betreiber von Gastronomiebetrieben zu bewerten ist. Diese Argumentation birgt zusätzlich den Zündstoff des Rauchverbotes in Gastgärten in sich! Angedachte Hybridmodelle bei den Shishabars sind unrealistisch, wenn nicht im Vorfeld eine Sicherstellung des Betriebes garantiert wird.“
„In der Hotellerie treibt dazu noch der Beschilderungswahn sein Unwesen. Angesichts der Strafandrohung mit bis zu Euro 10.000,00 für zu wenige Verbots-Schilder pro Zimmer sollte man die Hotelzimmer von vornherein mit Raucherwarnungstapeten ausstatten, um auf der sicheren Seite zu sein! Generell werden Kontrollen, Strafen und die damit verbundene Bürokratie den Unternehmern einiges abverlangen. Im unternehmerfeindlich eingestellten rot-grünen Wien wird es keine Übergangsregelungen oder Schonfristen geben, dafür aber gleich ab dem ersten Tag eine „Aktion scharf“ beginnend mit Euro 800,00. Die übrigen Bundesländer setzen auf Beratung und die üblichen gewerberechtlichen Überprüfungen zur Einhaltung des Rauchverbotes“, so Krenn weiter.
„Für uns kommt nur eine Rückabwicklung des generellen Rauchverbotes in Frage und zwar idealerweise mit der Beibehaltung der ausgewiesenen Raucher- und Nichtraucherlokale auf Basis der gesetzlichen Grundlage vor der Novellierung. Es liegt darüber hinaus ein Kompromissvorschlag auf dem Tisch, der den Mindestforderungen der Unternehmen, dem Gesundheitsschutz und der Rechtssicherheit Rechnung trägt. Mit einer Raucherlaubnis in definierten Raucherbereichen nach 20 Uhr könnte so der Fortbestand von betrieblichen Existenzen und Arbeitsplätzen gewährleistet werden“, fordert Krenn abschließend.