Experten haben vor den Tücken des neuen burgenländischen Sozialeinrichtungsgesetzes gewarnt!

FW-Wagner: Wenn Politik ohne Expertise sich in die Sozialwirtschaft einmischt, bleiben Menschlichkeit sowie Bedürftigkeit auf der Strecke!

„Mit 1. Oktober 2019 trat das neue burgenländische Sozialeinrichtungsgesetz 2019 in Kraft und schlägt nun mit den Problemen zu, vor denen Experten im Vorfeld gewarnt haben. Allein vorige Woche mussten zwei pflegebedürftige Seniorinnen, trotz Vorhandenseins eines privaten Heimplatzes, aufgrund der Nichtübernahme der Pflegekosten seitens der burgenländischen Landesregierung abgewiesen werden. Bis dato war es üblich, dass bedürftige Senioren, die keinen Platz in der Steiermark fanden, auf Heime im Burgenland mit Übernahme der Kosten ausweichen durften. In vielen Fällen war das auch unter Bezugnahme auf den Familienzusammenhalt eine gute Lösung für alle Betroffenen. Das ist jetzt mit der neuen Gesetzeslage nicht mehr möglich“, kritisiert die burgenländische Spitzenkandidatin der Freiheitlichen Wirtschaft (FW) und Betreiberin einer privaten Seniorenresidenz das neue unsoziale burgenländische Sozialeinrichtungsgesetz und seine Härten.

Wagner führt weiter aus: „Rechtlich gesehen entspricht die Verweigerung der Kostenübernahme für die stationäre Pflege den neuen Regelungen. Anspruch haben seit 1.10.2019 nur mehr Pflegebedürftige mit einem nachgewiesenen Hauptwohnsitz von mindestens sechs Monaten im Burgenland. Hilfesuchende Personen mit lediglich einem Nebenwohnsitz haben ebenfalls das Nachsehen und sind nicht mehr bezugsberechtigt! Schon im Vorfeld der Beschlussfassung habe ich in der Funktion als Abgeordnete zum Nationalrat meine Bedenken geäußert und darauf hingewiesen, dass der Gesetzestext ein Rückschritt mit Zwängen, Bevormundung, Kontrollen und Verpflichtungen ist und einer Monopolisierung der sozialen Dienstleistung gleichkommt. Auch das Land Steiermark kommt dadurch in Bedrängnis, da Heimplätze oft nicht verfügbar sind, obwohl ein paar Kilometer über der Landesgrenze welche frei wären!“

„Hier muss im Sinne der Pflegebedürftigen rasch und unbürokratisch gehandelt werden! Dieses Gesetz enthält auch Eingriffe in unternehmerische Freiheiten. Trotz des vorhandenen Mehrbedarfes an privaten, gewinnorientierten Pflegeheimen werden diese sukzessive mit Zwängen, bürokratischen Hürden und Verboten am Arbeiten gehindert. Wir setzen uns konsequent in allen Bereichen für die persönliche Freiheit der Menschen ein und stehen für die Wahlfreiheit von Unternehmen, wo und wie jemand betreut werden möchte. Es darf niemals zu einer Entmündigung, Bevormundung oder sogar zu einer sozialen Schlechterstellung kommen. Das Gesetz braucht dringend und rasch eine Novellierung!“, fordert Wagner abschließend.