Krenn: Entbürokratisierung des Anlagenrechts unumgänglich!

In der Reformdebatte rund um die Gewerbeordnung findet das Anlagenrecht wenig Beachtung. Hier gibt es viele Problemfelder, die den betrieblichen Alltag massiv beeinflussen.

„Wenn wir von einer Reform der Gewerbeordnung sprechen, darf der wichtige Bestandteil, das Betriebsanlagenrecht, nicht vergessen werden. Speziell in der medialen Berichterstattung wird wenig über eine „Entrümpelung“ des Betriebsanlagenrechts diskutiert. Vielmehr wird das Absenken der Qualifikation in einzelnen Berufen ins Zentrum gerückt, um vielleicht bewusst von der komplexen Situation der Betriebsanlagengenehmigungen abzulenken! Momentan gleicht das Erlangen einer Genehmigung einem Spießrutenlauf, der seinesgleichen sucht. Die derzeitigen Auflagen sind vor allem für Klein- und Mittelbetriebe im Großen und Ganzen als sehr schwierig einzustufen. Ohne Änderungen im Betriebsanlagenrecht kann die Reform der Gewerbeordnung kaum als Erfolg gewertet werden“, unterstrich WKÖ-Vizepräsident und Bundesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft/RfW Matthias Krenn.

„Wir brauchen speziell eine Senkung der Verfahrenskosten, eine Erweiterung der Genehmigungsfreistellung und eine Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens! Unternehmen mit gültigen Betriebsgenehmigungen sollten bei minimalen Änderungen nicht erneut zum Behördengang gezwungen werden und zudem sind die Veröffentlichungsverpflichtungen zu reduzieren. Viele Auflagen müssen schlicht an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden, damit ein Arbeiten im Graubereich verhindert werden kann!“, so Krenn abschließend.