Freiheitliche Wirtschaft (FW) begrüßt die OGH-Bestätigung zu UBER

FW-Kreutzinger: Ohne Niederlassung und gültige Gewerbescheine dürfen keine Dienste angeboten werden!

„UBER muss sich an das österreichische Gewerberecht halten! Die Bestätigung des OGH besagt, dass es ohne Niederlassung und gültige Gewerbeberechtigungen zu keiner Geschäftsanbahnung und Leistungsbereitstellung kommen darf“, so der Taxisprecher der Freiheitlichen Wirtschaft Thomas Kreutzinger.

Kreutzinger weiter: “Der Freiheitlichen Wirtschaft reicht es nicht, dass UBER seine Geschäfte als “Reisebüro” abwickelt, da explizit Tätigkeiten des Personenbeförderungsgewerbes ausgeübt werden. Hier verweisen wir zusätzlich auf die Dringlichkeit der Nichtaufweichung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes.“

„Wettbewerb und Konkurrenz können für eine Branche belebend wirken, aber nur unter fairen und zulässigen Bedingungen. Kein ordentlicher Kaufmann und Unternehmer kann es sich leisten, ohne Gewerbeberechtigungen und echten Niederlassungen zu arbeiten. Uber hat sich schon zu lange in diesen Grauzonen bewegt. Mit dem Urteil wird nun endlich ein Schlussstrich unter diese Art von Wettbewerbsverzerrung gesetzt“, so Kreutzinger abschließend.