Freiheitliche Wirtschaft (FW) begrüßt die OLG-Bestätigung der einstweiligen Verfügung gegen Uber!

FW-Kreutzinger: Ohne Niederlassung und gültige Gewerbescheine dürfen keine Dienste angeboten werden!

„Uber hat sofort alle Dienste einzustellen. Eine Reisebürolizenz entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen des Gelegenheitsverkehrsgesetzes! Die Bestätigung der einstweiligen Verfügung des Handelsgerichtes Wien durch das OLG-Wien besagt, dass es ohne Niederlassung und gültigen Gewerbeberechtigungen zu keiner Geschäftsanbahnung und Leistungsbereitstellung kommen darf!“, so der Taxisprecher der Freiheitlichen Wirtschaft Thomas Kreutzinger.

„Wettbewerb und Konkurrenz können für eine Branche belebend wirken, aber nur unter fairen und zulässigen Bedingungen. Kein ordentlicher Kaufmann und Unternehmer kann es sich leisten, ohne Gewerbeberechtigungen und echten Niederlassungen zu arbeiten. Uber hat sich schon zu lange in diesen Grauzonen bewegt. Mit dem Urteil wird nun endlich ein Schlussstrich unter diese Art von Wettbewerbsverzerrung gesetzt!“, so Kreutzinger abschließend.