Milestone-Projekt Steuerreform hat nun echte Chance auf Umsetzung!

BO-Krenn: Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen setzen für den Wirtschaftsstandort wichtige Impulse!

„Mit den heutigen Beschlussfassungen im Budgetausschuss wurde ein wichtiger Zwischenschritt für die Zukunft des Wirtschaftsstandortes erreicht. Mit der Steuerreform2020 und den Begleitmaßnahmen kommt es zu Senkungen der SV-Beiträge, Steuerentlastungen für Geringverdiener, Pensionisten und Kleinunternehmern, Steuerbegünstigungen für Erneuerbare Energie und ermäßigte Steuersätze für E-books. Die Normverbrauchsabgabe (NoVa) wird geändert und mit den Einnahmen der neuen Digitalsteuern können österreichische Medienunternehmen hinsichtlich digitaler Transformationsprozesse und Ausbau digitaler Angebote gefördert werden“, streicht der Bundesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft und WKÖ-Vizepräsident, Matthias Krenn, die wichtigsten neuen Rahmenbedingungen hervor.

Änderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen
Über die Arbeitnehmerveranlagung werden niedrigere Einkommen durch eine höhere Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge und Erhöhung des Verkehrsabsetzbetrages entlastet. Zusätzlich gibt es bei einem Jahreseinkommen unter Euro 21.500,– einen einreichbaren Sozialversicherungsbonus von Euro 300,–. Die ersten tatsächlichen Senkungen gibt es ab dem 1.1.2020 im Bereich der SVS (Selbstständige und Bauern) und zwar mit einer Reduktion der Krankenversicherungsbeiträge auf 6,8 Prozent (Reduktion von 0,85 Prozent).

Kleinunternehmerregelung
Die Entlastung findet durch Pauschalierung und Erhöhung der Kleinunternehmergrenze nach dem Umsatzsteuergesetz auf Euro 35.000,– statt. Die Sofortabschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wird von Euro 400,– auf 800,– angehoben.

Neuberechnung der NoVA und Begünstigungen für erneuerbare Energie
Die bestehende Formel zur Berechnung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) soll sich an die CO2-Emissionswerte annähern und wird für Fahrzeuge mit besonders hohen Werten Malusbeträgen bestraft. Analog dazu wird die Bemessungsgrundlage der motorbezogenen Versicherungssteuer und der Kraftfahrzeugsteuer ökologisch sozial und verträglich umgestaltet. Damit werden Begünstigungen für die Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für selbsterzeugten/verbrauchten Strom sowie für Wasserstoff und Biogas möglich.

Absicherung der Einnahmen von Trafikanten und ermäßigter Steuersatz auf E-Books
Durch eine Umstrukturierung der Tabaksteuer soll die Handelsspanne für Zigaretten jährlich leicht ansteigen. Elektronische Publikationen werden künftig den Druckwerken mit einem Umsatzsteuersatz von 10 Prozent gleichgestellt.

Digitalsteuer auf Online-Werbeumsätze
Mit dieser Maßnahme wird der fortschreitenden Digitalisierung zur Steigerung der Steuergerechtigkeit für Dienstleistungen der „digital economy“ (weltweiter Jahresumsatz von Euro 750 Millionen bzw. von mindestens Euro 25 Millionen an Umsatz an Onlinewerbeleistungen) Rechnung getragen.

„Diese Steuerreform hat Lösungen, dem progressiven Steuersystem entgegenzuwirken. Alle Maßnahmen sind Ansätze, die die Gesamtwirtschaft in Österreich braucht, um sich weiter im internationalen Wettbewerb zu behaupten. Wir als Leistungsträger haben uns steuerliche Entlastungen verdient – auch angesichts der sich eintrübenden Wirtschaftskonjunktur. Wir begrüßen den heutigen Beschluss zur Durchführung des Steuerreformpaketes. Der Ernst der Lage wurde erkannt und ein Zukunftsprogramm für die Wirtschaft und alle Leistungsträger im Land gesetzt“, so Krenn abschließend.