Novellierung des Tabakgesetzes nicht zumutbar!
Erstellt am 2016-02-11
Die Umsetzung der TPD II Richtlinie erschüttert die schwer belastete Tabakbranche. Kautabakverbot, Schockbilder oder Eingriffsrechte sind nur drei Punkte der neuen Belastungswelle.
Um von wirklich relevanten Themen der Wirtschaftspolitik abzulenken, übt sich die Bundesregierung wieder einmal im sturen Durchsetzen von überzogenen EU-Richtlinien. Der momentane Entwurf des Tabakgesetzes wird zu weiteren Umsatzeinbußen in der ohnehin gebeutelten Branche führen.
„Gerade das dezidierte Verbot von Kautabak führt mit Sicherheit zu wirtschaftlichen Einbußen bei unseren österreichischen Trafikantinnen und Trafikanten. Interessant ist allerdings, dass die Richtlinie kein Verbot vorsieht. Österreich agiert hier wieder einmal mit „Golden Plating“! Auch das Abdrucken von „Schockbildern“ verfehlt sein Ziel klar. Der mündige Österreicher ist sich der Folgen, auch ohne der teilweise verklärten Darstellungen, sehr wohl bewusst. Wir finden auf Mikrowellengeräten schließlich auch keine Warnbilder, die vom Trocknen der durchnässten Katze abraten. Doch wer weiß? Absurditäten in der Gesetzgebung sind tatsächlich kein Novum“, meinte WKÖ-Vizepräsident und Bundesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft/RfW Matthias Krenn.
„Problematisch erweist sich auch die Gleichstellung der E-Zigarette mit der herkömmlichen Zigarette. Schädlichkeitsstudien fehlen zwar noch, doch eine Gleichstellung ist wahrlich überzogen und dient nur der Einnahmenerhöhung durch die Tabaksteuer. Auch der Versandhandel verliert durch das Verbot tabakverwandter Erzeugnisse, wie Liquide, einen umsatzstarken Zweig. Die TPD II Richtlinie sieht dies nicht zwingend vor, so verzichtet Deutschland beispielsweise auf ein Verbot. Erwähnenswert ist abschließend auch das Eingriffsrecht des Gesundheitsministers, der ohne parlamentarische Kontrolle Verordnungsermächtigungen erhält, mit welchen Höchstmengen von Zusatz- und Hilfsstoffen festgelegt werden können“, verdeutlichte Krenn abschließend.