Erhöhung der Grunderwerbsteuer ist Ruin für viele Tourismusbetriebe!

Diese Maßnahme ist eine Erbschaftssteuer durch die Hintertür und gefährdet eine ganze Branche massiv!

„Die neue Steuerform führt zu einem massiven Belastungspakt gerade für die Tourismusbranche. Die Registrierkassenpflicht, sowie die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 13 Prozent bringt die Stimmung in der Fremdenverkehrswirtschaft berechtigt zum Kochen. Die viel größere Gefahr für die Branche liegt aber in der Erhöhung der Grunderwerbsteuer- und Grundbucheintragungsgebühr, die eine Erbschaftssteuer durch die Hintertür ist“, so der RfW-Landesobmann und WKV-Vizepräsident Ing. Edi Fischer.

Fischer betont, dass: die Umstellung der Bemessungsgrundlage vom dreifachen Einheitswert auf den gemeinen Wert (Verkehrswert) bringe gerade in Tourismusgegenden die Betriebe an den Rande des Ruins.

„Die Neubemessung betrifft aber auch die mittelständisch strukturierte Wirtschaft mit ihren vielen Familienbetrieben. Es ist unverständlich, dass die ÖVP in dieser für den Standort so wichtigen Frage umgefallen ist und einer Quasi Erbschaftssteuer zugestimmt hat. Firmenübergaben oder geerbte Beteiligungen an Firmen werden nämlich massiv verteuert. Viele können sich diese Zusatzbelastungen nicht leisten. Daher erneuert der RfW seine Forderung nach voller Steuerfreiheit von Betriebsübergaben in der Familie sowie die Beibehaltung der Bemessung nach dem Einheitswert“, so Fischer.