LO Fischer lehnt steuerliche Mehrbelastung auf Firmenfahrzeuge ab!

Ziel muss Vorsteuerabzug für alle betrieblich genutzte Fahrzeuge sein!

„Der Plan der Steuerreformgruppe der Bundesregierung die Abgabe für Firmenautos anzuheben, lehnt der RfW entschieden ab. Mit diesem Vorschlag schadet man dem Wirtschaftsstandort sowie dem Autohandel massiv. Firmenfahrzeuge sind kein Luxus, sondern ein betriebliche Notwendigkeit, die nicht weiter belastet werden soll“, so der RfW-Landesobmann uns WKV-Vizepräsident Ing. Edi Fischer.

„Die Basis für die Berechnung des Sachbezuges auf privat genutzte Firmenfahrzeuge soll von 1,5 auf zwei Prozent angehoben werden. Dadurch könnten sich für Arbeitnehmer mit Dienstwagen bis zu 100 Euro steuerliche Mehrbelastung pro Monat ergeben, was zu massiven Mehrkosten führt, denn derzeit sind rund 360.000 Dienstautos zugelassen. Diese Maßnahme würde daher erhebliche Nachteile für die heimische Autowirtschaft bringen. Allein im vergangenen Jahr waren 60 Prozent der Neuzulassungen Firmenfahrzeuge. Sinkt deren Neuzulassungen, hätte das äußerst negative ökologische Auswirkungen“, kritisiert Fischer.

Für den RfW mache es nur Sinn, wenn steuerliche Anreize geschaffen und in Sachen Abschreibung (AFA) neue Wege gegangen werden. Der Vorsteuerabzug für betrieblich genutzte Fahrzeuge sowie die Verkürzung der Abschreibezeit auf die reale Lebensdauer sei ein Gebot der Stunde und keine neue Belastungswelle. Auch im Sinne der Umwelt solle man Anreize schaffen und die Unternehmer bewegen, auf umweltfreundliche und CO2 ausstoßarme PKWs umzusteigen, betont Fischer.

„Neben dem Vorsteuerabzug braucht es für Firmenfahrzeuge eine massive Änderung der AFA. Daher benötigt es auch eine Erhöhung der Wertgrenze für PKW auf 70.000.- €, sowie 5 Jahre statt 8 Jahre Abschreibezeit für Autos. Es kann und darf nicht sein, dass aufgrund der starren Abschreibezeiten, Fuhrparks nicht erneuert werden können und sogar ein Umstieg auf Elektroautos und Kleinwagen uninteressant erscheint. Daher ist der RfW für den Vorsteuerabzug aller betrieblich genutzten Fahrzeuge, wobei auch hier auf die Umweltfreundlichkeit Rücksicht genommen werden soll“, so Fischer abschließend.