Freiheitliche Wirtschaft ist strikt gegen eine Erhöhung der NoVA!

WKÖ-Handel-SPO- Stv. Fichtinger: Dieses österreichische Unikum gehört sofort abgeschafft!

„Der Brüsseler Amtsschimmel wiehert wieder und Österreichs Autofahrern droht ab Herbst eine neuerliche Belastung, denn die NoVA (Normverbrauchsabgabe) soll den neuen Abgasnormen angepasst werden und dies wird zu massiven Erhöhungen führen. Das ist wieder ein Anschlag auf den österreichischen Autohandel, der so nicht hingenommen werden darf!“, kritisiert der stellvertretende WKO-Bundesspartenobmann der Sparte Handel KommR Hermann Fichtinger.

Fichtinger dazu: „Spätestens ab 1. September 2018 muss der Normverbrauch von neu zugelassenen Pkws im Rahmen der EU-Typengenehmigung nach dem neuen Testverfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) durchgeführt werden. Die dadurch ermittelten CO2-Werte als Berechnungsbasis für den Verbrauch sind um durchschnittlich 20 Prozent höher als bei den bisherigen Verfahren, obwohl sich am tatsächlichen Verbrauch auf der Straße nichts ändert.“

„Die Freiheitliche Wirtschaft fordert daher, die NoVA-Sätze aufkommensneutral anzupassen, sobald alle Hersteller ihre aktuellen Fahrzeuge nach WLTP-Standards gemessen haben. Wenn eine Regierung die Anhebung von Massensteuern ausschließt, muss sie folgerichtig auf eine Änderung der Berechnungsgrundlage, die genau das zur Folge hat, reagieren. Wenn in einigen Monaten alle Fakten auf dem Tisch liegen, so wäre zumindest als erster Schritt die NoVA anzupassen, wenn sogar komplett streichen. Es sind nämlich die Konsumenten die Leidtragenden, obwohl man ursprünglich mehr Transparenz beim Verbrauch für sie schaffen wollte.“, fordert Fichtinger.

„Ein weiterer Umstand wird für Firmenwagennutzer und Fuhrparkmanager relevant und zwar können diese neben der NoVA auch noch davon betroffen sein, dass sich durch den Normverbrauch eine höhere Bemessungsgrundlage für den Sachbezug bei der Lohn-, bzw. Einkommenssteuer ergibt. Überschreitet der NEFZ–Wert (Neuer Europäischer Fahrzyklus) durch die Rückrechnung den Grenzwert von aktuell 124 g/km, sind 2 statt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten als monatlicher Sachbezug zu versteuern. Darüber hinaus kann es passieren, dass einzelne Modelle nicht mehr mit individuellen Fuhrparkregelungen hinsichtlich CO2 vereinbar sind!  Mehr Abgaben und mehr Bürokratie kommen für uns nicht in Frage und daher sollte dieses österreichische Unikum, dass die Autofahrer und die ganze Wirtschaft belastet, ohnehin zur Gänze abgeschafft werden!“, so Fichtinger abschließend.