„Versicherungs-App im Schadensfall bringt nicht nur Vorteile.“

Die Freiheitliche Wirtschaft Tirol warnt vor unüberlegten Gebrauch der „KFZ-Schadens-App“. „Unfallschäden können nicht nur oberflächlich durch Fotos und einer computergesteuerten Berechnung begutachtet werden.“, stellen FW Tirol Obmann Winfried Vescoli und Bundes- und Landesgremiumsmitglied des Fahrzeughandels Jürgen Tragler gemeinsam fest.

Ein großer österreichischer Versicherungsanbieter berichtet über positive Erfahrungen mit seiner „KFZ-Schadens-App“. Blechschäden können via App mit dem Smartphone fotografiert und an die Versicherung übermittelt werden. Innerhalb einer Stunde wird von der Versicherung ein Ablöseangebot übermittelt. „Der Versicherungsnehmer hat zwar wenig Zeitaufwand, muss sich aber der Gefahren bei der Nutzung voll bewusst sein.“, meint FW Tirol Obmann Winfried Vescoli dazu. Jürgen Tragler, KFZ-Spengler- und Lackierereimeister, weiter: „Bei einem Unfall kommt es nicht nur zu offensichtlichen Schäden an den Fahrzeugen! Gerade bei Fahrzeugen mit moderner Bauweise können sich schwerwiegende Schäden hinter der Stoßstange oder der Verkleidung des Fahrzeuges verstecken.“ So geschehen erst kürzlich, als in Jürgen Traglers Werkstätte bei einem Kleinwagen, der nach einem Auffahrunfall an der hinteren Stoßstange nur zwei kleinere Kratzer aufwies, bei genauerer Kontrolle festgestellt wurde, dass ebenfalls Schäden am Heckblech und am Träger vorhanden waren. „Die Begutachtung eines Unfallfahrzeuges ist nicht nur aus finanzieller Sicht für den Versicherungsnehmer wichtig, es geht ebenfalls um die Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuges.“, erinnert Tragler an die vielfältigen Gefahrenquellen.

Winfried Vescoli: „Mit der Schadensauszahlung per App, hat der Versicherungsnehmer in späterer Folge auch keinen weiteren Anspruch, sollten zusätzliche Schäden erst verspätet festgestellt werden.“ Für den FW Tirol Obmann Winfried Vescoli und Jürgen Tragler ist die Nutzung der App wirklich nur bei kleinen Unfällen zu empfehlen. „Ansonsten müsse auch weiterhin die Begutachtung und Kontrolle bei geprüften KFZ Werkstätten und Gutachtern durchgeführt werden.“

„Aus der Praxis wissen wir, dass bei Besichtigung des Fahrzeuges durch einen Versicherungs-Kfz-Sachverständigen, welcher bei einem beschädigten Fahrzeug bereits eine ”Straßenbesichtigung” durchgeführt hat, die Schadenssumme mit den Kosten der Reparaturarbeiten der KFZ Meisterwerkstätte um bis zu 200 Prozent differieren können“, führt Jürgen Tragler dazu weiter aus. Diese Feststellung will der FW Tirol jedoch nicht als Kritik an den Sachverständigen sehen. Denn bis zu 15 Fahrzeuge am Tag müssen besichtigt werden und durch das Fehlen von technischen Hilfsmitteln wie Hebebühnen udgl., ist die Begutachtung entsprechend erschwert. Von einer Demontage gewisser Anbauteile, um sich ein exaktes Schadensbild zu machen, gar nicht zu sprechen.

„In der Praxis funktioniert es in solchen Fällen meist recht gut, wenn man sich den Sachverständigen bei Reparaturbedingungen nochmals in die Werkstätte holt, um mit ihm ein Nachtragsgutachten zu erstellen, welches dem tatsächlichen Schadensausmaß angepasst wird“, so Tragler.

Wünschenswert wäre es, wenn sämtliche Beteiligte eines Schadens, Bilder per Smartphone als Beweissicherung des Schadens machen würden. Auch kann dadurch ein eventueller Missbrauch verhindert werden. So können bereits vorher vorhandenen Schäden oder auch erst nachträgliche Schäden nicht mehr in diesen Versicherungsfall eingebaut werden und die Abwicklung zwischen Versicherung und KFZ Werkstätte läuft reibungslos ab.

Tragler weiters: „Eine Schadensmeldung innerhalb 24 Stunden an die Versicherung hilft bei der Abwicklung des gesamten Vorfalles. Damit kann eine rasche Freigabe erfolgen und die Wartezeiten für die Kunden entsprechend gesenkt werden. „Deshalb sollten auch weiterhin die Begutachtung und Kontrolle unbedingt bei geprüften KFZ Werkstätten im Beisein von qualifizierten Versicherungsgutachtern durchgeführt werden.“