Reform des Unternehmerstrafrechts ist dringend notwendig!

WKÖ-Vizepräsident Krenn: Credo muss sein – Ermahnung vor Bestrafung!

„Österreichs Wirtschaft braucht ein zeitgemäßes und praktikables Unternehmerstrafrecht statt einem kumulativen und kostenintensiven Verwaltungsstrafverfahren!“, so der Bundesobmann der freiheitlichen Wirtschaft (FW), WKÖ-Vizepräsident Matthias Krenn zu den immer noch stattfindenden Strafexzessen bei Wirtschaftstreibenden.

Krenn dazu: „Unternehmer werden in Ausübung ihrer Tätigkeit mit einer zunehmenden Anzahl an immer komplexer werdenden Verpflichtungen und den damit verbundenen Sanktionen konfrontiert. Geringfügige Überschreitungen führen oft zu drastischen Strafen. Das im Strafrecht vorgesehene Verhältnis von Strafe zur Tat ist durch eine kumulative Strafe nicht gegeben. Diese Ungerechtigkeit muss sofort beseitigt werden!“

Vorrang müsse die Ermahnung vor der Strafe haben. Bei Uneinsichtigkeit soll es dann nur noch eine Strafe für das Vergehen geben. „Wir setzen auf Eigenverantwortung und den Vertrauensgrundsatz und sind gegen eine generelle Stellvertreterhaftung nur auf Verdacht. Strafen müssen das letzte Mittel sein. Und nur wenn sie wegen Wiederholung oder Uneinsichtigkeit unverzichtbar sind, dann sollten sie angemessen, aber nicht kumulativ sein!“, so Krenn.