FPÖ Wipptal und RfW/FW Tirol fordern Transparenz und Rechtssicherheit für Naviser Gemeinderäte

Abstimmung zur Widmung des Bebauungsplans des Gewerbegebietes Navis Steiner Au mit vielen offenen Fragen

Die Flächenwidmungspolitik in Tirol ist ein sehr sensibles Thema ist, bei der sich die betroffenen Gemeinderäte auf die Rechtskundigkeit und Rechtssicherheit der Auskunft gebenden Personen verlassen müssen. Für den Naviser Gemeinderat mit der Sitzung am 8. März ist dies ein wichtiger Faktor. Als Tagesordnungspunkt 5 wird die verkehrstechnische Erschließung bzw. die Zufahrt zur Grundparzelle der GP 2/18 behandelt. Ein Thema, bei dem es nach Auffassung der FPÖ Wipptal und des RfW/FW Tirol zahlreiche offene Fragen gibt.
Das Gewerbegebiet, mit einer bestehenden G2 Widmung, ist für die kleine Tiroler Gemeinde ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. „Umso wichtiger ist es für die handelnden Gemeinderäte, bei ihren zukunftsweisenden Beschlüssen in Sachen Widmung entsprechende Rechtssicherheit zu haben.“ stellen Helmut Detassis, Obmann FPÖ Wipptal und Winfried Vescoli, Obmann RfW/FW Tirol unisono fest. „Davon kann aber derzeit keine Sprache sein.“
Die Sensibilität des Themas zeigen die Stichworte, die nicht nur an den Stammtischen die Runde machen: Umgehung der rechtlichen Grundlagen, Anschein von „Scheingeschäften“, Konventionalstrafen. Betroffen von der Diskussion sind die Gemeinde Navis, der Tiroler Bodenfonds und die Unternehmer im Gewerbegebiet.

FPÖ GR Erwin Salchner (Navis) und RfW-Vorstandsmitglied Jürgen Tragler (Navis, plattform-navis.at) fassen die Situation nochmals zusammen:
Im Jahr 2000 wurde zwischen dem Tiroler Bodenfonds und einen heimischen Unternehmer ein Kaufvertrag über den Kauf eines Grundstückes u.a. mit dem folgenden Wortlaut im Punkt 5.3 verfasst:
„Die Käuferin verpflichtet sich weiteres, die Fläche nicht als Standort für die Ausübung eines Güterbeförderungsgewerbes nach dem Güterbeförderungsgesetz zu verwenden und auch nicht bei der Bezirkshauptmannschaft als Standort für ein derartiges Gewerbe namhaft zu machen. Verstößt die Käuferin gegen diese Vertragsbestimmungen, ist sie verpflichtet, eine Konventionalstrafe in Höhe von ATS 30.000,- monatlich für die Dauer des Verstoßes zugunsten der Gemeinde Navis zu bezahlen.“

Eingeschaltete Juristen vertreten den Standpunkt, das mit dem Ansuchen des Unternehmens vom 7.2.2017 bei der BH Innsbruck der Punkt 5.3 im o.a. Kaufvertrag schlagend wird, und dass nun ein Verstoß gegen diesen Punkt im Kaufvertrag vorliegt und die Konventionalstrafe bei dem Unternehmen zu Gunsten der Gemeinde einzuholen, und an die Gemeinde Navis weiter geleiten werden müsste. Dem widerspricht die Rechtsmeinung des Verantwortlichen des Tiroler Bodenfonds, der die Auffassung vertritt, dass mit einer Umwidmung von G2 zu G3 die Konventionalstrafe hinfällig wäre.

„Die rechtlichen Vorgaben können nicht situationselastisch an individuelle, nicht dem Recht entsprechende Handlungen, angepasst werden.“ halten Helmut Detassis und Winfried Vescoli dazu fest. „Die Vorlage eines rechtlichen Gutachtes bzw. die Aufklärung, wie es zu dieser Rechtsmeinung kommt, ist für den Naviser Gemeinderat von besonderer Bedeutung.“, fordern die Freiheitlichen Transparenz und Rechtssicherheit in dieser sensiblen Thematik.

„Der Verantwortungsbereich der Gemeinderäte in diesen Fragen ist sehr gross und daher soll und muss der Eindruck einer Umgehung der rechtlichen Grundlagen oder der Anschein von „Scheingeschäften“ vermieden werden. Derzeit besteht der Eindruck, dass durch eine Umwidmung ein bestehender Kaufvertragspunkt ausgehebelt wird. Abgesehen davon, bleibt die „schiefe“ Optik, dass der damalige Kaufpreis unter anderen Voraussetzungen verhandelt wurde.“, sind sich die FPÖ Wipptal und der RfW/FW Tirol einig.

Die offenen rechtlichen Fragen und derzeitigen unterschiedlichen Interpretationen sorgen auch für Missmut bei den heimischen Unternehmen. „Die Gleichbehandlung der Unternehmer bei ihren Anliegen sollte eine Selbstverständlichkeit sein, schon der fade Beigeschmack einer Bevorzugung sorgt für Unruhe.“, erinnert Detassis und Vescoli an längst vergessen geglaubte Bevorzugungspolitik. „Bei den Mitteln im Tiroler Bodenfonds handelt es sich um öffentliche Gelder und bei Verträgen um vereinbarte und notariell beglaubigte Bestimmungen.“, betonen die Freiheitlichen das öffentliche Interesse an diesem Thema.

„Die Rechtsfragen in der Widmungspolitik sind vielfältig, gerade daher benötigen die Gemeinderäte entsprechende Rechtssicherheit und transparente Information bei ihren Entscheidungen.“, erwarten Helmut Detassis, Obmann FPÖ Wipptal und Winfried Vescoli, Obmann RfW/FW Tirol eine entsprechende Aufklärung für den Naviser Gemeinderat.

Informationen dazu finden Sie auch auf der Homepage www.plattform-navis-tirol.at.