Freiheitliche Wirtschaft/RfW-Recherche führt zu parlamentarischer Anfrage

Erfolgsabhängige Honorare für Rechtsanwälte und Sachverständige auch bei Hypo Alpe Adria?

„Recherchen der Freiheitlichen Wirtschaft/RfW über erfolgsabhängige Honorare mit gerichtlich beeideten Sachverständigen und Rechtsanwälten haben jetzt zu einer parlamentarischen Anfrage des Fraktionsführers der FPÖ im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Hypo Alpe Adria, NAbg. Elmar Podgorschek, an  Finanzminister Hans-Jörg Schelling geführt, wo konkret die Frage gestellt wurde, ob erfolgsabhängige Verträge mit Gutachtern auch bei der Hypo Alpe Adria abgeschlossen wurden. Dem Nachrichtenmagazin News zufolge wurden zwischen 2010 und 2013 Beratungsaufträge mit einem Gesamtvolumen von 256.912.000,00 Euro vergeben. Bei einem marktüblichen Stundensatz von 350 Euro bedeutet dies rund 734.000 Beratungsstunden beziehungsweise 2.823 Beratungsjahre, sofern nicht auch dort erfolgsbezogene Honorare zu etwaigen höheren Sätzen geführt haben. Die Beraterkosten haben den Aufwand der Bank in den Jahren 2010 bis 2013 jedenfalls um bis zu 31 Prozent erhöht.“ so RfW-Bundesgeschäftsführer Ernst Lengauer.

Dem RfW liegen Unterlagen vor, die diese Vermutungen nahelegen. Beispielsweise hat sich gezeigt, dass der gerichtlich beeidete Sachverständige Sascha Stadnikow über das Vehikel einer Finanzberatungs GmbH bei einem KMU erfolgsbezogene Honorare von bis zu Euro 2.600,00 pro Stunde für Sachverständigengutachten und Anwaltsleistungen vereinbart hat. Für 300 Stunden Sachverständigen-, Anwalts-, Analyse- und Verhandlungstätigkeit wäre demnach vom Vertragspartner Stadnikows ein Betrag von bis zu EUR 780.000,00 zu bezahlen. Aus Sicht eines Gerichtssachverständigen und seiner Verpflichtung zur strikten Objektivität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit erscheint eine solche Honorarvereinbarung für sich allein höchst bedenklich, schafft sie doch den Anreiz, ein für den Auftraggeber möglichst günstiges und damit für den Sachverständigen möglichst lukratives  Gutachten abzuliefern. Aus der Sicht des Gegners, aber auch des objektiven Betrachters entsteht der Anschein der Befangenheit des Sachverständigen.

„Der RfW hat daher bereits eine Untersuchung durch die Standesvertretung gefordert und die entsprechenden Unterlagen dem Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs übergeben. Eine konkrete parlamentarische Anfrage hat sich hier aufgedrängt, da sowohl Stadnikow wie auch die Rechtsanwaltskanzlei bei öffentlichen Fällen wiederholt in Erscheinung getreten sind, liegt es auf der Hand, dass sie möglicherweise auch bei der Hypo Alpe Adria mit derartigen erfolgsbezogenen Honorarregelungen tätig waren.“, so Lengauer abschließend.