Standort – modern & attraktiv
- Infrastruktur ausbauen
- Gewerberecht vereinfachen
- Kammern reformieren
Unser Ziel ist es, die Attraktivität des Wirtschafts- und Investitionsstandortes Österreich nachhaltig zu steigern, um unseren heimischen Unternehmern bestmögliche Voraussetzungen zu bieten, im Wettbewerb zu bestehen.
Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, ebenso wie der digitalen Infrastruktur sowie die Modernisierung der Energie- und Netzinfrastruktur sind dazu wesentliche Schritte. Dabei konnten bereits erste Erfolge erzielt werden: So stellte das BMVIT im Rahmen des Programmes „Breitband Austria 2020 Connect“ 21 Mio. Euro bereit, um KMU an das Breitbandnetz anzuschließen. Der Verkehrsträger Schiene erfuhr eine Aufwertung und für Unternehmen im Bereich Güterverkehr und Logistik konnte eine Erhöhung der Mautgebühren abgewendet werden. Die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes sowie das Standort-Entwicklungsgesetz bezweckte eine verantwortungsvolle Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren. Teure Projektverzögerungen wurden auf gerechtfertigte Härtefälle beschränkt.
Im Vergaberecht wurde das Bestbieter-Prinzip gestärkt. Das ist sachgerecht, denn gute Qualität lohnt sich nachhaltig. Aktive Standortpolitik ist Erleichterung von Genehmigungsverfahren, nicht nur im UVP-Bereich. Die Erweiterung der Genehmigungsfreistellungsverordnung für Einzelhandels- und Beherbergungsbetriebe, die gewisse Kapazitäten nicht überschreiten, ist wichtig, um klein- und mittelständische Unternehmer zu unterstützen. Weiters setzen wir uns für längere Prüfintervalle bei genehmigten Betriebsanlagen ein. Bereits verbessert wurde das One-Stop-Shop-Prinzip. Klare Zuständigkeiten sollen die Antragstellung vereinfachen.
Wir engagieren uns für eine Reform der Sozialpartnerschaft mit schlanken serviceorientierten Kammern als modernen Standortpartnern. Für die Wirtschaftskammer bedeutet dies, die Grundumlagen weiter zu senken und Mehrfachmitgliedschaften, die unnötige Kosten mit sich bringen, abzuschaffen. Ein einheitlicher Gewerbeschein für freie Gewerbe und die breitere Fassung reglementierter Gewerbe sollen Unternehmern ermöglichen, im Rahmen der Gewerbeausübung auch verwandte Tätigkeiten ohne neuerliche Gewerbeanmeldung durchzuführen.
Ziel der genannten standortfördernden Maßnahmen ist eine „Willkommenskultur“ für Unternehmer. Dieses Bekenntnis zu einem wettbewerbsfähigen nachhaltigen Wirtschaftsstandort sollte als Staatsziel verfassungsrechtlich verankert werden.