Freiheitliche Wirtschaft (FW) zu VfGH: Mit der Nichtaufhebung der Rauchererlaubnis wird die Wahlfreiheit für Gastronomen gewahrt!
Erstellt am 2019-06-19
FW-Krenn: Es wurde damit ein Zeichen für das Überleben der kleinstrukturierten Gastronomie gesetzt!
„Mit der Abweisung des Antrages der Wiener Landesregierung hat der VfGH festgestellt, dass der Gesetzgeber bei der Raucherlaubnis in der Gastronomie seinen Gestaltungsspielraum nicht überschritten hat und somit das bestehende Nichtraucherschutzgesetz alle Vorgaben der Rechtmäßigkeit erfüllt!“, begrüßt der Obmann der Freiheitlichen Wirtschaft und WKÖ-Vizepräsident, Matthias Krenn, die heutige Entscheidung des VfGH.
Krenn dazu: „Der unermüdliche Kampf unserer Branchensprecher Ronald Walter (Trafikant) und Michael Fürtbauer (Gastronomie) zeigen nun, dass in einem demokratischen Rechtsstaat die Freiheit der einen mit der Schutzbedürftigkeit der anderen mit den öffentlichen Interessen in Einklang gebracht werden kann!“
„Die Freiheitliche Wirtschaft sieht nun keinen Grund mehr für eine Aufweichung des Nichtraucherschutzgesetzes! Wir fordern daher nachdrücklich die Damen und Herren im Nationalrat auf, weiterhin den Lokalbetreibern in der freien Entscheidung der Unternehmensführung zu überlassen, ob sie auf der Grundlage der nun gültigen Rechtslage ein Nichtraucherlokal, ein Raucherlokal oder ein Lokal mit Nichtraucher- und Raucherbereich betreiben wollen. Damit hat vor allem die kleinstrukturierte Gastronomie auf dem Land wieder eine Überlebenschance!“, so der Pressesprecher der Freiheitlichen Wirtschaft, Andreas Bussek, abschließend.