DSGVO: Die Mehrheit der Unternehmen wird es bis zum Stichtag nicht schaffen, alle Anforderungen umzusetzen

FW-Landesobmann KommR Dr. Erich Schoklitsch: „Die europäische Datenschutzgrundverordnung sorgt vor allem bei kleinen Betrieben für Angst und Verunsicherung.“

Mit Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 gelten in allen EU-Mitgliedstaaten strenge Regeln im Umgang mit Daten. Diese Regelung richtet sich in erster Linie gegen den Einfluss zahlreicher Lobby-Gruppen und Internetkonzerne. Dass die Rechte der EU-Bürger im Internet gestärkt werden, ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Die Löschung von privaten Daten im Netz kann damit endlich konsequent eingefordert werden, aber auch das Erstellen von Nutzerprofilen und die Weitergabe von Daten wird sinnvollerweise beschränkt.

Für kleinere Unternehmen jedoch, aber auch für Vereine, ist es mit extrem hohem Aufwand verbunden, Auswirkungen auf ihre Unternehmen umfassend einzuschätzen und die neuen Auflagen bis ins Detail zu erfüllen. Für sie bedeutet das einen Wettlauf gegen die Zeit. Das Regelwerk ist derart umfangreich und komplex, dass Unternehmen erst individuell verstehen müssen, inwiefern sie das in welchen Bereichen betrifft. Manche Formulierungen sind schwammig und der Auslegungsspielraum daher noch sehr groß. Damit drohen Rechtsstreitigkeiten, so Bundesobmann-Stellvertreter KommR Dr. Erich Schoklitsch, die sich über Jahre hinziehen werden.

Oft fehlt es an Information, oft aber auch an Personal um die geforderten Verarbeitungsverzeichnisse und Transparenzpflichten ab dem Inkrafttreten der DSGVO umsetzen zu können. Bei Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro bzw. vier Prozent des Jahresumsatzes können Fehler für kleinere Gewerbebetriebe existenzbedrohende Folgen haben. In großer Panik drängen die Unternehmen nun ihre Kunden dazu, alle möglichen Formulare zu unterschreiben. Das alles belastet funktionierende Kundenbeziehungen und verursacht neben einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand zusätzlich einiges an Erklärungsbedarf. Zudem schützen unkoordinierte Einzelmaßnahmen wie das Unterschreiben von Zustimmungserklärungen aber nicht vor den Konsequenzen verabsäumter Anpassungen, wie zum Beispiel beim Einsatz von Cookies auf der Unternehmens-Website. Nicht zu unterschätzen sind auch drohende Abmahnungen der Konkurrenz sowie mögliche Geschäftsmodelle findiger Abmahnanwälte, die sich auf die DSGVO berufen.

FW-Landesobmann Erich Schoklitsch: „Gerade für kleine Unternehmen wurde mit der DSGVO ein rechtliches Monstrum geschaffen, das nur durch entsprechende innerstaatliche Durchführungsverordnungen auf ein vernünftiges Maß reduziert werden kann.“

Die Zeit drängt, denn am 25. Mai 2018 tritt die DSGVO in Kraft.