LO Schoklitsch appelliert auf Erhaltung des Handwerkerbonus

Abschaffung der finanziellen Unterstützung für die Sparte Gewerbe und Handwerk fördert Schwarzarbeit

Nachdem die Bundesregierung auf Drängen der Wirtschaftskammer im Juli 2014 der Einführung des Handwerkerbonus zugestimmt hat, scheint die Förderung nach nur einem Jahr ihr Ende zu finden: In einer Aussendung des Finanzministeriums vom 10. August 2015 wurde mitgeteilt, dass die Mittel für die Förderung ausgeschöpft seien. Eine „Evaluierung“ des Handwerkerbonus wurde bereits vor dem Ende der Förderung offiziell angekündigt.

Durch den Handwerkerbonus erhielten Privatpersonen für Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten eine Förderung von bis zu 600 Euro, wenn für die Arbeiten die Hilfe eines Handwerkers oder eines befugten Unternehmens in Anspruch genommen wurde. Auf diese Form der finanziellen Unterstützung haben über 65.000 Bürger zurückgegriffen. Obwohl die Höhe von „nur“ 600 Euro nicht den Vorstellungen der Wirtschaft entsprach, zeigt die Ausschöpfung des Fördertopfes die große Nachfrage, die Dienste eines konzessionierten Gewerbebetriebes wahrzunehmen, anstatt Schwarzarbeit zu fördern, um die Kosten gering zu halten.

Der Ring freiheitlicher Wirtschaftstreibender Steiermark appelliert nun an die Bundesregierung, diese Förderung  nicht nur unbedingt weiterzuführen, sondern diese auch auf den doppelten Betrag zu erhöhen.  „Die ohnehin schwächelnde Sparte Gewerbe und Handwerk muss auch weiterhin gefördert werden, um Schwarzarbeit einzudämmen und österreichische Handwerker und Gewerbebetriebe zu unterstützen. Der Handwerkerbonus war eine ideale Maßnahme, um den legalen Arbeitsmarkt in dieser Sparte zu fördern. Diese Förderung jetzt sterben zu lassen, wäre ein Schildbürgerstreich der Regierung“, so KommR Dr. Erich Schoklitsch, Landesobmann des RfW-Steiermark.

Die Weiterführung bzw. Aufstockung der Fördermaßnahme rechnet sich außerdem für das Budget, da mit der Beauftragung legaler Gewerbe selbstverständlich auch Zusatzeinnahmen für den Staat verbunden sind.