Antrag-WIPA: Betriebliche Förderungen für Umstieg auf PV-Anlagen!

Die aktuelle Energiekrise in Österreich und Europa drückt sich in der fehlenden Energiesicherheit als auch in explodierenden Energiepreisen aus. Leider ist auch hier das Fördersystem kompliziert und aufwendig gestaltet. Anträge auf Gewährung von Zuschüssen können nur anhand sog. „Fördercalls“ eingebracht werden. Viele Investitionswillige kommen jedoch bei dieser Art und Weise sehr oft nicht mehr zum Zug.

Das Prinzip der „betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer“ in der Regel von 20 Jahren bei PV-Anlagen. Diese erscheint viel zu lange, hier wäre eine Abschreibdauer zumindest auf die höchste Leasingdauer von 8 Jahren zu reduzieren oder eine sofortige Abschreibung wünschenswert!

Die Ausbreitung des Corona-Virus in den letzten Jahren bzw. die Vielzahl an staatlichen Maßnahmen weltweit führen derzeit vermehrt dazu, dass Lieferengpässe entstehen. Die Ursache für die Verzögerung bei der Umsetzung von Photovoltaikanlagen ist, dass die Vorlieferanten der Photovoltaikinstallationsbetriebe mit enormen Verzögerungen liefern und Fachpersonal für die Montagen fehlen. In schwierigen Zeiten muss die Politik einfach schneller reagieren. Jeder Tag Verzögerung schwächt die Wirtschaft und führt zum großen Einbruch von Steuerleistungen und damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen. Auch wenn das derzeit noch nicht bewusst wahrgenommen wird, zeichnen sich bereits für 2023 massive Probleme dahingehend ab, die wir dringend an der Wurzel bekämpfen müssen.

 

Daher stellen die unterfertigten Delegierten folgenden

ANTRAG

Der Präsident sowie die Organe der WKÖ werden dringend aufgefordert, an die Bundesregierung bzw. an die dafür zuständigen Stellen heranzutreten, um eine Herabsetzung der Abschreibdauer für PV Anlagen von 20 auf 8 Jahre (max. Leasingzeit) bzw. temporär bis 2025 die Möglichkeit der sofortigen Abschreibung zu erwirken.

Weiters ist die Zusage einer fixen Förderung statt der „Fördercalls“ dringend notwendig. Mit dem „first come, first serve“ Prinzip bzw. mit der Reihung aufgrund der von den Bauwerbern selbstdefinierten Förderhöhe, wo man im schlimmsten Fall leer ausgeht und so den ganzen

Bau wieder bis zum nächsten „Fördercalls“ verschieben muss, sollte umgehend beendet werden.

Um Planungssicherheit zu haben brauchen die Unternehmer auch eine verbindliche Frist für Netzbetreiber zur Lieferung der nötigen Informationen für den Bau einer PV-Anlage. Außerdem soll die Inbetriebnahme-Frist der OEMAG (EAG) von 6 Monaten ab Vertragserstellung auf zumindest 1 Jahr angehoben werden. So könnte man die unzähligen Fristenverlängerungsanträge massiv reduzieren.