FW-Langthaler: Aktuelle Umsatzersatz-Richtlinie ist Frotzelei

Weil Lockdown sich genau auf zwei Kalendermonate aufteilt, will sich Bundesregierung um Zahlung drücken

Die Umsatzersatz-Richtlinie für den aktuellen Lockdown sieht vor, dass nur jene Unternehmen für Leistungen berechtigt sind, die in den betreffenden Monaten November und Dezember nicht 40% des Umsatzes vom Vergleichszeitraum 2019 erreichen. Da sich der Lockdown aber genau auf beide Monate aufteilt, werden die Betriebe mehr ca. 65 % der Umsätze erreichen. „Dennoch fehlen am Ende 20 Tage und jeweils 35 % der Einnahmen aus zwei Monaten. Sich durch solche Tricks aus der Verantwortung zu schummeln ist schäbig!“, kritisiert der Bundesobmann-Stv. der Freiheitlichen Wirtschaft, Reinhard Langthaler.

Gerade das Vorweihnachtsgeschäft in gerade einem so schwierigen Jahr wie heuer war für viele Betriebe die letzte Hoffnung aufs Überleben. Unabhängig vom Lockdown müssen jetzt die doppelten Weihnachtsgehälter überwiesen werden. Langthaler kritisiert, dass mit Handel, Körpernahen Dienstleistern und Freizeit/Tourismus Branchen gestraft werden, in denen Neuinfektionen nachweislich nicht stattfinden: „Die Bundesregierung richtet hier wieder einmal den größtmöglichen Schaden an und hat dann auch noch die Frechheit, die Betriebe mit Fantasie-Vorgaben für die Entschädigung am Schmäh zu halten“.

Die Freiheitliche Wirtschaft verlangt für alle Betriebe Umsatzersatzleistungen in Höhe eines Drittels der zu erwarten gewesenen Umsätze für November und Dezember. „Der Lockdown stiehlt uns ein Drittel dieser beiden Monate, daher ist diese Forderung nur fair“, findet Langthaler. Für neu gegründete Betriebe, die nicht auf Zahlen von 2019 verweisen können, müsse die WKO anhand eines branchenspezifischen Schlüssels Zahlen errechnen, die für die Umsatzersätze herangezogen werden können. „Wir Unternehmen, die das Gros der Arbeitsplätze in diesem Land zur Verfügung stellen, haben es satt, die verfehlte Corona-Politik dieser Bundesregierung schon wieder ausbaden zu müssen“, so Langthaler abschließend.