Resolution der Freiheitlichen Wirtschaft an die Bundesregierung

Die Freiheitliche Wirtschaft fordert die Bundesregierung auf, Maßnahmen gegen die Wirtschaftskrise umzusetzen

Die Politik der Bundesregierung schädigt nicht nur Privathaushalte, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sie setzt aktuell auch alles daran, dem Wirtschaftsstandort Österreich nachhaltig Schaden zuzufügen, gesellschaftlichen Frieden zu zerstören und den Wohlstand in unserem Land zu vernichten. Ob Corona-Maßnahmen, CO2-Goldplating, Außen- und Geldpolitik; diese Bundesregierung stolpert von einer Fehlentscheidung in die nächste und richtet zunehmend unumkehrbaren Schaden an.

Die Freiheitliche Wirtschaft fordert die Bundesregierung daher auf, folgende Maßnahmen umzusetzen:

  • 2G `geimpft oder genesen´ ist der falsche Weg. Da geimpfte Personen ebenso infiziert und ansteckend sein können, führt eine Zugangsbeschränkung dieser Gruppen für Gastronomie, Freizeitwirtschaft und Tourismus nicht zu einer gewünschten Verhinderung von Neuinfektionen. Zielführend wäre in der Krise eine vorübergehende Zugangsbeschränkung 1G `getestet´, und zwar für alle Personen, egal ob geimpft, genesen oder ungeimpft.
  • Die 2G-Regel sorgt in Gastronomie, Tourismus und Freizeitwirtschaft für massive Stornos und Umsatzeinbrüche. Die Bundesregierung hat die betroffenen Betriebe rasch, unbürokratisch und angemessen zu entschädigen.
  • Die Regel `3G am Arbeitsplatz´ ist wegen oben genannten Impfdurchbrüchen nicht zielführend. Entweder man testet alle Arbeitnehmer oder keinen.
  • Die Regel `3G am Arbeitsplatz´ wurde erlassen, ohne für die nötige Infrastruktur für die anfallenden Testungen zu sorgen. Bevor Arbeitnehmer ihr PCR-Testergebnis erhalten, ist dieses oft schon wieder abgelaufen. Bevor die Bundesregierung eine Testpflicht am Arbeitsplatz erlässt, hat sie auch in ländlichen Strukturen niederschwellige Testmöglichkeiten, rasche Abwicklung und zeitnahe Ergebnisübermittlung sicherzustellen.
  • Der Stufenplan der Bundesregierung ist nicht nachvollziehbar und vertrauensunwürdig, wenn einzelne Stufen willkürlich übersprungen oder zusammengelegt werden. Die Unternehmen brauchen Planungssicherheit und Verlässlichkeit, was das Inkrafttreten von Maßnahmen betrifft. Die Bundesregierung muss sich an ihre eigenen Vorgaben halten.
  • Die Bundesregierung hat für einheitliche Regeln in allen Bundesländern zu sorgen. Willkürliche Maßnahmenkataloge einzelner Bundesländer führen zu noch mehr Verunsicherung und sind zu unterbinden.
  • Die Bundesregierung hat für lückenlose Corona-Kontrollen an den Staatsgrenzen und Flughäfen zu sorgen. Im Frühjahr 2021 war Österreich nahezu coronafrei. Die aktuelle Notsituation ist lediglich darauf zurückzuführen, dass die Bundesregierung entgegen allen Warnungen und Aufforderungen die Grenzen und Flughäfen nicht gesichert hat und damit fahrlässig das Einschleppen von Neuinfektionen aus Urlaubs- und Heimatländern nicht nur ermöglicht, sondern durch ihre Untätigkeit sogar noch gefördert hat. Wenn Bevölkerung und Wirtschaft nun erneut Opfer bringen, die Pandemie im Land zu bekämpfen, muss sie sich drauf verlassen können, dass nicht gleichzeitig Neuinfektionen eingeschleppt werden, weil die Bundesregierung lieber die eigene Bevölkerung drangsaliert, Bezirke abriegelt, Arbeitsverbote erteilt und nachgewiesen gesunde Bürger vom öffentlichen Leben aus- und daheim einsperrt, anstatt sicherzustellen, dass nicht ständig von außen neue Infektionen importiert werden.
  • Die Bundesregierung soll per Gesetz die Akzeptanz aller gängigen Impfstoffe, auch wenn sie in Österreich nicht aktiv verimpft werden, beschließen. Damit soll sie verhindern, dass Touristen und Saisonarbeitern, die mit Impfstoffen wie Sputnik oder Sinovac geimpft sind, in Österreich nicht als `ungeimpft´ gelten und sich den Schikanen der Bundesregierung gegen Ungeimpfte unterwerfen müssen.
  • Die Bundesregierung muss für das jeweils nächste Jahr bei Bedarf Sonderregelungen für Saisonfachkräfte treffen, die aufgrund von Lockdowns und anderen Corona-Maßnahmen in verkürzten Saisonen nicht die Mindestarbeitszeiten erreichen, die für die Bezüge von AMS-Leistungen notwendig sind. Diese Saisonarbeiter wurden durch die geltenden Gesetze gezwungen, nach der Sommersaison 2021 statt um Arbeitslosengeld um Notstandshilfe anzusuchen, weil sie aufgrund der später gestarteten Sommersaison nicht die nötigen Beschäftigungszeiten erreichen konnten. Damit verhindert die Bundesregierung, dass wie in der vergangenen verkürzten Sommersaison Saisoniers ausbleiben und die heimischen Betriebe mit eklatantem Personalmangel konfrontiert sind.
  • Die Bundesregierung muss dem zunehmendem Fachkräftemangel aktiv entgegenwirken. Hierzu sind die in Österreich unvergleichlich hohen Lohnnebenkosten einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen und Maßnahmen zur Attraktivierung des Österreichischen Arbeitsmarktes umzusetzen. Das aktuelle Ausbildungssystem, das zu dem Fachkräftemangel beiträgt, ist ebenso neu zu definieren. Hierzu muss die Bundesregierung Expertenrunden beauftragen, anwendbare und praxisorientierte Alternativen zu entwickeln.
  • Die Bundesregierung muss dem vorherrschenden Rohstoffmangel umgehend entgegenwirken. Schlägerquoten bei Holz, Exportförderungen für dringend hier benötigte Rohstoffe, Kurzarbeit in voll ausgelasteten Betrieben und andere Vorgaben, die den heimischen Rohstoffmarkt schwächen, sind zu überdenken und gegebenenfalls befristet auszusetzen oder gar umzukehren.
  • Die aktuell geplanten CO2-Maßnahmen haben bei einem Anteil Österreichs am weltweiten CO2 Ausstoß von 0,2 Prozent keinerlei Auswirkungen auf das Weltklima. Sie haben allerdings massive Auswirkungen auf die Betriebsfähigkeit heimischer Unternehmer, auf den Arbeitsmarkt, auf die zu erwartenden Steuereinnahmen des Staates und auf den Wohlstand im Land. Die angekündigte CO2 Bepreisung führt nur zu einer zusätzlichen Steuerbelastung und komplett am Ziel vorbei. Der damit verbundene Klimabonus ist nichts Weiteres als eine neue Umverteilung und verbunden mit einem neuerlichen Verwaltungsaufwand. Eine vernünftige CO2 Bepreisung kann nur mit einer umfassenden Steuerreform einhergehen. Die Mittel einer CO2 Bepreisung müssen genau definiert und in die dafür ökologisch entstehenden Produktionszweige geleitet werden.
  • Die Bundesregierung hat daher die NoVA-Reform, die CO2-Bepreisung auf Energie, Gas und Treibstoffe und andere Maßnahmen des ´Fit for 55´-Programms der EU zurückzunehmen und durch Maßnahmen zu ersetzen, die dem Wirtschaftsstandort Österreich keine Schäden, sondern Nutzen bringen. Die FW denkt dabei an Förderungen statt `Bepreisungen´ etwa für Umstellungen auf erneuerbare Energie, Wärmeschutz, Hybridfahrzeuge und energieeffiziente Produktionsinnovationen. Die Bundesregierung hat hier als Interessensvertretung der heimischen Wirtschaft und damit der Bevölkerung und nicht als Exekutive der EU aufzutreten.
  • Die Bundesregierung hat nachhaltig für die Sicherstellung einer konstanten und preisstabilen Energieversorgung in Österreich zu sorgen. Die Verunsicherung von Wirtschaft und Privathaushalten durch drohende Blackouts, explodierende Energiepreise, geplante Strafsteuern und ausbleibende Gaslieferungen sind eines Erste-Welt-Landes unwürdig und tunlichst zu vermeiden.
  • Die Bundesregierung hat umgehend Maßnahmen zu ergreifen, der galoppierenden Inflation entgegenzuwirken. Eine bei weitem nicht ausreichende Entlastung des Faktors Arbeit führt letztendlich dazu, dass die Wirtschaft bzw. die Betriebe in Form überdurchschnittlicher Lohnerhöhungen zur Kasse gebeten werden.