FW fordert MwSt.-Abführung erst nach Erhalt!

Schachner: Die GmbH ist nicht der Steuereintreiber der Finanz!

Die Tatsache, dass der rechnungslegungspflichtige Unternehmer nach wie vor bereits bei Rechnungslegung an den Kunden die Mehrwertsteuer am 15. des zweitfolgenden Monats an die Finanz abführen muss, ist ein Unding und muss umgehend repariert werden. Hier erwarte er sich eine Gleichstellung des Bilanzierers mit dem Einnahmen-Ausgaben-Rechner (§ 4 Abs. 3 EStG), der erst bei Zahlungsfluss am 15. des zweitfolgenden Monats Mehrwertsteuer abführen muss, so Rene Schachner, der Spartenobfrau-Stellvertreter der Bundessparte Handwerk und Gewerbe in der WKO.

Die Zahlungsmoral werde immer schlechter und beträgt teilweise über 50 Tage. Der Unternehmer ist gezwungen die Mehrwertsteuer vorzufinanzieren, entweder durch Rücklagen, welche gebildet wurden, über die Möglichkeit eines Kontokorrentkredites oder unter Risiko der Minderung der eigenen Liquidität.

Angesichts der wirtschaftlich dramatischen Lage, können die Firmen nicht länger die „gratis Darlehensgeber“ der Finanz sein. Nachdem die Zahlungsziele immer länger werden, sollte der Gesetzgeber darauf reagieren.

Die FW stellt daher folgende Forderung: Die Abführung der MwSt. sollte erst dann erfolgen, wenn der Unternehmer das Geld hat. Noch einfacher wäre es, wenn die Finanz sich die Steuer direkt vom Rechnungsempfänger holt. Das Problem mit den offenen Posten ist gravierend, da es sich zurzeit in rasender Geschwindigkeit hin zu einer Katastrophe entwickelt, gerade für KMUs. Wenn die bereits angeschlagene finanzielle Basis durch Steuervorauszahlungen auch noch gefährdet wird, dann ist das ein Unding, welches sofort repariert werden muss, so Schachner abschließend.