FW-Langthaler: Gastronomie-Obmann Pulker springt spät, aber doch auf FW-Warnungen auf
Erstellt am 2022-02-15
Plötzlicher Sinneswandel: Freiheitliche Wirtschaft beißt seit August 2020 mit denselben Warnungen bei WKO auf Granit
Seit September 2020 zeigen die Auswertungen der Freiheitlichen Wirtschaft ein Szenario, das Gastronomiespartenobmann der Wirtschaftskammer, Mario Pulker, in einem überraschenden Statement erstmals einräumt: Ein Großteil der Gastro- und Hotelbetriebe könne ihre Überbrückungskredite nicht innerhalb der vorgesehenen Laufzeiten zurückzahlen. Auswertungen des Finanzombudsmannes Mag. Gerald Zmuegg zeigen, dass dies momentan bis zu 80% im Gastrobereich sind und die zu kurzen Laufzeiten für die genannten Überbrückungskredite ein Hauptauslöser für den Insolvenztsunami, der über die Gastronomie hereinbrechen könnte, sein wird. Ebenso betreffe das Problem den Handel und die Hotellerie. „Es gilt jetzt keine Zeit mehr zu verschwenden, denn bereits jetzt werden Kredite fällig gestellt und damit das gesamte Kreditengagement der betroffenen Unternehmen über den Haufen geworfen, warnt der Bundesobmann-Stellvertreter und NÖ-Landesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft, Reinhard Langthaler.
Die Probleme, die den Gastronomen durch die – von der Wirtschaftskammer zumeist widerstandslos hingenommenen – Gastro-Sanktionen entstanden sind, sind hausgemacht und vielschichtig. Der Finanzombudsmann Zmuegg nennt dazu einige Punkte, der sich die FW inhaltlich voll anschließt:
a. Überfällige Verordnung lässt seit 8 Woche auf sich warten
Die Verordnung betreffend der Beantragung für neue Überbrückungskredite ist mit 15.12.2021 ausgelaufen. Bis heute wurde keine neue Verordnung veröffentlicht, wodurch eine Neubeantragung momentan nicht möglich ist. Dies obwohl eine Neubeantragung seit 01.01.22 bis 30.06.22 möglich sein müsste.
b. Zahnloses Rekapitalisierungsgesetz an der Praxis vorbei
Mit September 2021 wurde das sogenannte Rekapitalisierungsgesetz erlassen, wonach Unternehmen mit Überbrückungskrediten mit Volumen bis EUR 1,7 Mio. diese in stille Beteiligungen des Staats umwandeln können. Hierbei wird die Laufzeit auf sechs Jahre verlängert bzw. auf 10 Jahre, wenn es sich um ein “grünes” Unternehmen handelt. Allerdings ist hierzu ein Beitrag des Unternehmens zu leisten (in der Praxis zusätzliche Sicherheiten usw.) sowie umfangreiche Planungsunterlagen. Außer Acht gelassen wird hierbei, dass diese Unternehmen die Kredite deswegen aufgenommen haben, weil die Höhe der Hilfsgelder nicht ausreichend war und so Verluste mit den Krediten gegenfinanziert wurden. Daher wird dies von vielen Unternehmen als Schuldenfalle gesehen, die nun in einer Verstaatlichung mündet.
c. Kontrahierungszwang mit Hausbank
Unverändert haben Unternehmen nur die Möglichkeit, ihre Überbrückungskredite bei ihrer Hausbank abzuwickeln und sind damit Vertragsbedingungen die über die Richtlinien hinausgehen (vorzeitige Rückführungen, Bearbeitungsgebühren usw.) ausgeliefert.
d. Volkswirtschaftliche Bedeutung
Das Instrument des Überbrückungskredits wurde von rund 25.000 Unternehmen beantragt und sind derzeit mit rund EUR 4,7 Mrd. eingebucht. Der Weisenrat kam zuletzt zur Ansicht, dass ca. 20% dieser Kredite nicht rückzahlbar sein werden. Fast alle Unternehmen haben – wenn auch oft zu niedrige – Hilfsgelder erhalten, die im Zuge des Konkurses umsonst waren.
e. Risikoabwälzung der Banken
Klar ist, dass Banken das Rekapitalisierungsgesetz und Modelle wie “Stolz auf Wien” zur Risikoabwälzung nutzen. Dies muss durch geeignete Richtlinien unterbunden werden.
„Dieser beängstigenden Entwicklung muss umgehend gegengesteuert werden. Jetzt, wo auch die Wirtschaftskammer offenbar die Problematik anerkennt, müssen dringend Maßnahmen gesetzt werden!“, fordert Langthaler
- Verlängerung der Garantielaufzeiten die dem Überbrückungskredit zugrunde liegen von 5 auf 8 Jahre, Verlängerung tilgungsfreier Zeitraum von 2 auf vier Jahre
- Informationsoffensive
- Regelwerk für Banken, wonach eine Umstellung nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt
Jetzt, zwei Jahre nach dem Start der Maßnahmen-Krise; unzählige parlamentarische Anfragen, Hintergrundgespräche mit politischen Vertretern aller Parteien und Presseberichte später, sei es höchste Zeit, die Laufzeiten der Staatsgarantien der Überbrückungskredite an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. „Wir hoffen nun darauf, dass die WKO endlich ihrer Aufgabe als Interessensvertretung der Unternehmer nachkommt und entsprechenden Druck auf die Bundesregierung aufbaut, auch wenn das der ÖVP, die alle wichtigen Posten in der WKO besetzt, eventuell missfallen könnte“, so Langthaler abschließend.