FW-Langthaler: Neue Hürde – für Härtefallfonds-Antrag brauchen Unternehmer jetzt Handysignatur

Anträge in Papierform werden laut WKO `unbearbeitet entsorgt´

Eine neue Hürde erschwert Unternehmern die Anträge für die Auszahlung des Härtefonds. Seit dem Sommer ist der Antrag nur mehr mit Handysignatur möglich. Der Unternehmer muss den Antrag persönlich einreichen; eine Einreichung durch Vertreter wie z.B. Steuerberater ist nicht möglich. „Diese neue Hürde ist im Sommer keinem aufgefallen, da ja kein Lockdown war und niemand den Härtefonds beantragt hat. In der aktuellen Situation aber wird die neue Schikane schlagend und die Unternehmer werden zusätzlich herumgeschickt – wohl in der Hoffnung, dass es ihnen zu blöd wird und sie die ihnen zustehenden Gelder nicht beantragen“, kritisiert der Bundesobmann Stellvertreter der Freiheitlichen Wirtschaft, Reinhard Langthaler.

Bei der FW melden sich täglich Selbständige, die sich über die eigens konstruierte Erschwernis beklagen. Einigen ist der Antrag nun nicht mehr möglich, da sie kein Smartphone verwenden und daher die Einrichtung der Handy-Signatur gar nicht möglich ist. „Wo steht, dass man als Unternehmer ein Smartphone besitzen muss?“, ist Langthaler erbost.

Eine telefonische Nachfrage bei der WKO hat ergeben, dass die Unternehmervertretung Wirtschaftskammer davon ausgeht, dass jeder ein Smartphone besitzen müsse. Zudem hätten die Unternehmer dankbar zu sein, dass die WKO `sich die Arbeit mit den Förderungen antue´. Überdies konnte der Anrufer an dieser Stelle erfahren, dass Anträge in Papierform unbearbeitet entsorgt werden würden. „Die WKO hat umgehend die Möglichkeit einer Einbringung durch den Vertreter bzw. in Papierform zu schaffen. Noch einfacher wäre die Einreichung über das BMF mittels Finanzonline“, fordert Langthaler abschließend.