Rauchverbot: Hände weg von den Freiflächen!

FW-Krenn: Jeder Wirt der zusperrt, ist um einer zu viel!

„Die Erstbilanz des 1.11.2019 in Kraft getretenen generellen Rauchverbots ist vernichtend. Massive Umsatzeinbußen, Betriebsschließungen und damit Kündigungen der Mitarbeiter sind nun die Folgen. Wir haben in den letzten Wochen kontinuierlich vor diesen Eingriffen in die unternehmerischen Freiheiten gewarnt und auch die gesetzlichen Schwachstellen und Ungleichbehandlungen aufgezeigt. Für uns steht mehr denn je fest, dass hier eine Rückabwicklung stattfinden muss, denn jede Betriebsschließung ist um eine zu viel“ so der Bundesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft (FW) und WKÖ-Vizepräsident Matthias Krenn.

Krenn weiter: „Die Begründung des VwGH zur Ablehnung der Beschwerde der Nachtlokale mit der Feststellung, dass Gesundheitsschutz höher zu bewerten ist als die Interessen der Unternehmer, ist bereits eine Androhung der nächsten Verbote. Konkret geht es dabei um Gastgärten und Freiflächen, wo das Rauchen unter bestimmten Voraussetzungen und Einbeziehung des Anrainerschutzes noch erlaubt ist. Die Gesetzeslage – auch im Bau- und Gewerberecht – für diese „Raucherzonen“ ist derart undefiniert schwammig und individuell auslegbar, dass hier die nächsten Beschränkungen zu erwarten sind!”

„Dieser Umstand bestätigt umso mehr, dass Schluss sein muss, eine ganze Branche von mündigen Unternehmern zu bevormunden und zur Aufgabe ihrer Existenzen zu zwingen. Beim Rauchverbot, beim Anrainerschutz sowie der gesetzlichen Diskriminierung zu öffentlichen Einrichtungen und nun bei der undefinierten Sachlage bei den Freiflächen muss es eine Evaluierung und konkrete Lösungen im Sinne der Gastronomie geben. Als echte Standortpartner fordern wir ein klares Bekenntnis für die Wirtschaft und die Umsetzung von zielführenden Maßnahmen zur Erhaltung unserer Wirte und der Wirtshauskultur“, so Krenn abschließend.