Uber und Airbnb – wegweisende Gerichtsentscheidungen sorgen für gleiche wirtschaftliche Spielregeln!

BO-Krenn: Unseren Forderungen nach Gleichbehandlung im Gewerbe- und Steuerrecht werden nun Rechnung getragen!

„Uber und Airbnb haben als internationale Konzerne mit unfairen Wettbewerbsbedingungen den heimischen Unternehmern massiven Schaden zugefügt und zum Teil sogar existenzbedrohend agiert. Nun haben der Verwaltungsgerichtshof (Airbnb) und das Handelsgericht (Uber) wegweisende Entscheidungen getroffen, die endlich gleiche Spielregeln für alle Markteilnehmer herstellen!“, so der Bundesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft und WKÖ-Vizepräsident Matthias Krenn.

Krenn weiter: „Auch internationale Sharing-Economy-Plattformen haben sich an die heimischen Rechtsnormen im Steuer- und Gewerberecht zu halten. Was bisher nicht klar definiert wurde, stellt nun der Verwaltungsgerichtshof exemplarisch. So handelt es sich bei den Leistungen über Airbnb um Gewerbeausübungen und somit hat ein Gewerbeschein vorhanden zu sein. Auch bei Uber zieht man die Zügel straffer und es braucht zur Durchführung von Verkehrsdienstleistungen nun eine Niederlassung und eine Gewerbeberechtigung dafür.“

„Wettbewerb und Konkurrenz können für eine Branche belebend wirken, aber nur unter fairen und zulässigen Bedingungen. Mit der Bestätigung der Notwendigkeit von Gewerbeberechtigungen und echten Niederlassungen wird endlich diesen Grauzonen Einhalt geboten. Somit gelten nun für alle gleiche Steuern und Abgaben, die Einhaltung von Vorgaben der Sozialversicherung sowie gleiche Auflagen. Damit kann etwas Druck von den KMU-Betrieben genommen werden!“, so Krenn abschließend.