Wenn auf Strafen noch mehr Strafen folgen – Reform des Verwaltungsstrafrechtes dringend notwendig!

FW-Pewny: Unternehmer nicht zu Tode strafen. Die höchste Mindeststrafe genügt!

“Es sind oft Kleinigkeiten, die teuer kommen und Gewerbetreibende zur Weißglut bringen können. Ein Beispiel: „Ein Bäcker, der glutenfreies Brot bäckt, fasst nach einer Kontrolle des Lebensmittelinspektorates eine Verwaltungsstrafe aus, weil bei den Zutaten ein einziger Wert die zulässige Höchstgrenze überschritten hatte. Da aufgrund der Überschreitung des Wertes auch die Kennzeichnung auf der Verpackung nicht mehr exakt dem Inhalt entsprach, wurde der Bäcker wegen falscher Angaben auf der Verpackung ein zweites Mal bestraft. Insgesamt musste er 3.000 Euro an den Staat abliefern”, ärgert sich Pewny.

Wiewohl die beiden Sachverhalte zusammenhängen – die Fehlbezeichnung auf der Verpackung war ja unmittelbare Folge des Irrtums – existiert im Verwaltungsstrafrecht kein Kumulationsverbot. Strafen und Bußgelder werden nebeneinander verhängt, also aufgerechnet, was ordentlich ins Geld gehen kann!

Daher brachte die Freiheitliche Wirtschaft Salzburg beim gestrigen Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Salzburg einen Antrag betreffend einer dringenden Reform des Verwaltungsstrafrechtes ein. Hierbei wurde gefordert, dass Kumulationsprinzip weitgehend abzuschaffen und stattdessen das Absorptionsprinzip einzuführen, damit in Zukunft die Verhältnismäßigkeit zwischen Strafausmaß und Vergehen, beziehungsweise Schaden gewahrt bleibt.
“Die Wichtigkeit dieses Antrages wurde von allen Fraktionen erkannt und gemeinsam beschlossen”, freut sich Landesobmann Pewny abschließend.