NAbg. Mag. Haider : Rot-Schwarz zementieren 100 Milliarden BAWAG-Quasi-Monopol bei Zahlungsverkehr des Bundes
Erstellt am 2013-03-15
Regierungsfraktionen verweigern Neuausschreibung von Konditionen und Zinsen.
“Das ist nicht im Sinne des österreichischenSteuerzahlers und schon gar nicht im Sinne der Datensicherheit”, kommentierte FPÖ-NAbg. Roman Haider die Haltung der Regierungsfraktionen von SPÖ und ÖVP bei der Sitzung des Finanzausschusses im Parlament.
Haider hatte beantragt, die derzeitige Festlegung auf die Österreichische Postsparkasse als einzige Stelle zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im Gesetz zu streichen und den Zahlungsverkehr des Bundes neu auszuschreiben: “Gemäß § 71 Abs. 1 BHG (Bundeshaushaltsgesetz) ist der Zahlungsverkehr des Bundes grundsätzlich bargeldlos und nach Tunlichkeit im Wege der Österreichischen Postsparkasse (PSK) abzuwickeln.” Diese Regelung stamme noch aus einer Zeit, als die PSK noch zu 100% im Eigentum der Republik stand. Nach dem Verkauf der PSK an die BAWAG und dem BAWAG-Skandal wird der Zahlungsverkehr nunmehr durch die BAWAG-PSK abgewickelt, die im Eigentum des US-Hedgefonds “Cerberus” steht, erklärt Haider die Problematik. Eine im Vorjahr eingebrachte parlamentarische Anfrage Haiders an Finanzministerin Fekter hatte ein Volumen zw. 81 und 105 Milliarden Euro der Zahlungsströme bei den Einnahmen und den Ausgaben des Bundes in den letzten 7 Jahren ergeben, weist Haider auf die Dimensionen der Zahlungsströme hin.
“Durch diese gesetzlich festgelegte Sonderstellung ist die BAWAG-PSK größter Zahlungsverkehrsdienstleister in Österreich – mit fast einem Drittel Marktanteil. Es kann nicht sein, dass ein amerikanischer Fonds auf alle Daten über Transaktionen der Republik Zugriff hat. Und wirtschaftlich ist es Unsinn, per Gesetz eine Monopolstellung zu schaffen, abgesehen davon ist das mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Vertragsverletzung der EU-Verträge” zeigt Haider auf.
Haider abschließend: “Die Republik hat ihren Zahlungsverkehr bisher unverständlicherweise noch nicht öffentlich ausgeschrieben. Bei einer Neuausschreibung bestünde die Möglichkeit, sowohl die Konditionen, als auch Zinsen neu zu verhandeln.” Es sei daher völlig unverständlich, dass sein Antrag im Finanzausschuss von Rot und Schwarz vertagt wurde und somit nicht einmal auf die Tagesordnung der kommenden Plenarsitzungen des Nationalrates genommen werde.