EuGH bestätigt Rechtskonformität zur 6. Urlaubswoche

Der Europäische Gerichtshof hat die österreichische Urlaubsregelung bestätigt, wonach Arbeitnehmer nur Anspruch auf sechs Urlaubswochen haben, wenn sie 25 Dienstjahre beim selben Unternehmen vorweisen können. Das österreichische Urlaubsgesetz sieht nämlich vor, dass Arbeitnehmer in Österreich in der Regel fünf Wochen pro Jahr Urlaubsanspruch haben. Wer 25 Jahre beim selben Unternehmen gearbeitet hat, bekommt eine sechste Urlaubswoche.

Der Grund für das Urteil war eine Klage gegen die Eurothermen-Resort Bad Schallerbach GmbH. Die Arbeiterkammer hat behauptet, dass die Betriebszugehörigkeit als Voraussetzung für den Erhalt der 6. Urlaubswoche diskriminierend sei und die Arbeitnehmerfreizügigkeit beschränke. Der EUGH stellte aber bei seinem Urteil fest, dass das österreichische Urlaubsgesetz weder eine Diskriminierung noch eine Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit beinhalte.

Mit diesem Urteil bestätigt der EuGH die Rechtskonformität des österreichischen Urlaubsgesetzes.