Hartnäckigkeit der Freiheitlichen Wirtschaft hat sich gelohnt!

FW-FV-Mayer: Bei der Novelle zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz wurde der Arbeitgeberbeitrag zum Sozial- und Weiterbildungsfonds dauerhaft gesenkt!

„Endlich wird nun das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) dahingehend angepasst, dass der von Leiharbeitsfirmen zu leistende Arbeitgeberbeitrag zum Sozial- und Weiterbildungsfonds weiter bei 0,35 Prozent belassen wird. Ursprünglich wäre eine schrittweise Erhöhung auf 0,5 Prozent ab April 2019 und auf 0,8 Prozent ab April 2021 vorgesehen gewesen. In der gestrigen Nationalratssitzung wurde die Novellierung und somit Beibehaltung der Prozentsätze mit den Stimmen der Koalitionspartner beschlossen und das kommt der gesamten Branche der Arbeitskräfteüberlassung entgegen!“, so der Sprecher der Fraktion der Freiheitlichen Wirtschaft im Fachverband der gewerblichen Dienstleister, KommR Herwig Mayer, MBA.

Mayer dazu: „Gemeinsam mit unserem freiheitlichen Nationalrat Christian Ragger konnte daher umgesetzt werden, dass der Arbeitgeberbeitrag nicht – wie ursprünglich vorgesehen – erhöht wird, sondern gleichbleiben kann, da die im Jahr 2017 kurzfristig beschlossene Beitragssenkung von 0,8 auf 0,35 Prozent für den Sozial- und Weiterbildungsfonds weiterhin eine ausgeglichene Gebarung ergab und sogar darüber hinaus gehend Rücklagen in Höhe von 26,5 Millionen Euro gebildet werden konnten. Die ursprüngliche Festlegung und Wiederanhebung der Arbeitsgeberbeiträge durch den ehemaligen Sozialministers und nunmehrigen SPÖ-Abgeordneten Alois Stöger haben sich als nicht mehr zeitgemäß herausgestellt und wären überdies auch einer Willkürlichkeit ohne Bezug auf die tatsächlichen Zahlen gleichgekommen!“

„Der Wirtschaftszweig der Arbeitskräfteüberlassung ist von wesentlicher Bedeutung, da ein jährlicher Umsatz von 4,17 Milliarden Euro damit erwirtschaftet wird. Etwa 100.000 Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter leisten in Österreich durch ihre unverzichtbare Dienstleistung einen wichtigen Beitrag zur Volkswirtschaft, deckt kurzfristig erhöhten Bedarf an Arbeitskräften ab und auch wird jede vierte überlassene Zeitarbeitskraft meist anschließend in ein direktes Dienstverhältnis übernommen. Die neuen Arbeitswelten erfordern mehr Flexibilität und Mobilität und daher muss man die Arbeitskräfteüberlassung als neue Form am Arbeitsmarkt anerkennen und nicht mit überzogenen Arbeitgeberkosten bestrafen.“, so Mayer abschließend.