Gericht in Deutschland kippt 2-G Regel im Handel

Fürtbauer fordert Aufhebung der 2-G Regel auch in Österreich: „Viele Händler verlieren ein Drittel ihrer Kunden, weil die Ungeimpften quasi per Verordnung zu ihrem Weihnachsteinkauf in die Supermärkte oder den Onlinehandel gezwungen werden.“

In Niedersachsen hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die 2-G Regel im Handel aufgehoben. Begründet wurde das Urteil damit, dass diese Maßnahme zur Eindämmung des Virus nicht notwendig und nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar sei.

„Das Gericht bemängelte die Vorgangsweise, dass sich Erkenntnisse über die Ansteckung in geschlossenen Räumen, wie z.B. im Sport- und Freizeitbereich, nicht einfach auf den Handel übertragen lassen. Dieses Urteil zeigt klar auf, dass ein Lock-Down für Ungeimpfte nicht zielführend ist“, so Michael Fürtbauer. Deshalb fordert er eine auch in Österreich eine sofortige Aufhebung des Lock-Downs für Ungeimpfte.

Mit der 2-G Regel hierzulande versucht man, die Impfquote zu steigern, ohne eine schlüssige Begründung zu liefern. „Rund ein Drittel der Bevölkerung wird dadurch vom Großteil des Handels ausgesperrt. Viele Händler verlieren ein Drittel ihrer Kunden, weil die Ungeimpften quasi per Verordnung zu ihrem Weihnachsteinkauf in die Supermärkte oder den Onlinehandel gezwungen werden. Die 2-G Regel verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz“, so Fürtbauer.