Fürtbauer klagt beim VfGH gegen Bestimmungen der Coronaverordnung

Der geschäftsführende Obmann der Freiheitlichen Wirtschaft Oberösterreich, Michael Fürtbauer, hat beim Verfassungsgerichtshof eine Klage (Individualantrag) gegen das Überschießen der Maßnahmen der COVID 19 Verordnung für die Gastronomie eingebracht.

Sein Einschreiten richtet sich gegen die Verordnung vom 23. Oktober. Diese wird nach dem November Lock-Down wieder gültig.
Konkret beeinsprucht Fürtbauer die Beschränkung der Besuchergruppen im Lokal auf 6 Personen, der Beschränkung der Besuchergruppen im Freien auf 12 Personen, das Verbot der Konsumption von alkoholischen Getränken im Umkreis von 50 Metern um Betriebsstätten des Gastgewerbes nach Sperrstunde, das Bewirtungsverbot während Veranstaltungen unter 3 Stunden und das Gebot, dass in der Gastronomie nur im Sitzen konsumiert werden darf.

„Diese Regelung sind unverhältnismäßig gegenüber der Wirtschaft und nicht zielführend im Kampf gegen das Virus. Es rechtfertigt kein Eingreifen der Politik in privat geführte Unternehmen. Außerdem ist es für mich äußerst problematisch, dass die Wirtschaft quasi als Schuldiger bei der Verbreitung des Virus ausgemacht worden ist. Ich habe mich entschlossen, diese Regelungen beim Verfassungsgerichtshof zu beeinspruchen, um die Unverhältnismäßigkeit aufzuzeigen,“ so Michael Fürtbauer.

Ein weiteres juristisches Vorgehen beim VfGH gegen den November-Lock Down wird gerade geprüft.