Steuerentlastungen tragen freiheitliche Handschrift für fundierte Unternehmerpolitik 4.0!

BO-Krenn: Beschluss des Milestoneprojektes Steuerreform2020 bringt steuerliche Verbesserungen und setzt Impulse für den Wirtschaftsstandort!

„Heute wird die Basis für die Wirtschaft 4.0 gelegt. Mit der Steuer- und Strukturreform2020 kommt es zu Senkungen der SV-Beiträge, Steuerentlastungen für Geringverdiener, Pensionisten und Kleinunternehmern, Steuerbegünstigungen für Erneuerbare Energie sowie ermäßigte Steuersätze für E-books. Zu Änderungen kommt es bei der Normverbrauchsabgabe (NoVa) und bei der Tabaksteuer. Neu wird es im Rahmen des EU-Kommissionsvorschlages „Digital-Advertising-Tax“ Steuern auf Online-Werbeumsätze für Internetgiganten geben. Durch die umfassende Reform der Finanzverwaltung werden Zuständigkeiten klar geregelt und Doppelgleisigkeiten vermieden“, streicht der Bundesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft und WKÖ-Vizepräsident, Matthias Krenn, die wichtigsten neuen Eckpunkte hervor.

Änderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen
Über die Arbeitnehmerveranlagung werden niedrigere Einkommen durch eine höhere Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge und Erhöhung des Verkehrsabsetzbetrages entlastet. Zusätzlich gibt es bei einem Jahreseinkommen unter Euro 21.500,– einen einreichbaren Sozialversicherungsbonus von Euro 300,–. Die ersten tatsächlichen Senkungen gibt es ab dem 1.1.2020 im Bereich der SVS (Selbstständige und Bauern) und zwar mit einer Reduktion der Krankenversicherungsbeiträge auf 6,8 Prozent (Reduktion von 0,85 Prozent).

Kleinunternehmerregelung
Die Entlastung findet durch Pauschalierung und Erhöhung der Kleinunternehmergrenze nach dem Umsatzsteuergesetz auf Euro 35.000,– statt. Die Sofortabschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wird von Euro 400,– auf 800,– verdoppelt.

Neuberechnung der NoVA und Begünstigungen für erneuerbare Energie
Die bestehende Formel zur Berechnung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) soll sich an die CO2-Emissionswerte annähern und wird für Fahrzeuge mit besonders hohen Werten mit Malusbeträgen bestraft. Analog dazu wird die Bemessungsgrundlage der motorbezogenen Versicherungssteuer und der Kraftfahrzeugsteuer ökologisch sozial und verträglich umgestaltet. Damit werden Begünstigungen für die Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für selbsterzeugten/verbrauchten Strom sowie für Wasserstoff und Biogas möglich.

Absicherung der Einnahmen von Trafikanten, ermäßigter Steuersatz auf E-Books und Abschaffung der 22-Euro-Freigrenze für Kleinsendungen aus Drittstaaten
Durch eine Umstrukturierung der Tabaksteuer soll die Handelsspanne für Zigaretten jährlich leicht ansteigen. Elektronische Publikationen werden künftig den Druckwerken mit einem Umsatzsteuersatz von 10 Prozent gleichgestellt. Mit der Abschaffung der 22-Euro-Freigrenze (Entfall der Einfuhrumsatzsteuer) bei Kleinsendungen korrigiert man die Wettbewerbsverzerrung für heimische Händler bei Importen asiatischer Billigprodukte.

Digitalsteuer auf Online-Werbeumsätze und neue Meldepflichten für Vermittlungsplattformen
Mit dieser Maßnahme wird der fortschreitenden Digitalisierung zur Steigerung der Steuergerechtigkeit für Dienstleistungen der „digital economy“ (weltweiter Jahresumsatz von Euro 750 Millionen bzw. von mindestens Euro 25 Millionen an Umsatz an Onlinewerbeleistungen) Rechnung getragen. Mit den Einnahmen der neuen Digitalsteuer können österreichische Medienunternehmen hinsichtlich digitaler Transformationsprozesse und Ausbau digitaler Angebote gefördert werden. Erweitert werden die Meldepflichten für Vermittlungsplattformen (z.B.: Airbnb) zum Schutz der heimischen Unternehmer.

Umfassende Reform der Finanzverwaltung
Ab 1. Juli 2020 werden aus 40 Finanzämtern zwei neue Abgabenbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit gebildet und zwar das „Finanzamt Österreich“ und ein „Finanzamt für Großbetriebe“ ab einem Jahresumsatz von Euro 10 Millionen. Die neun Zollämter vereinen sich zum gemeinsamen „Zollamt Österreich“. Das neue „Amt für Betrugsbekämpfung (ABB)“ entsteht durch Zusammenlegung der Finanzpolizei, der Steuerfahndung und der Finanzstrafbehörde.

„Diese Steuerreform hat Lösungen, dem progressiven Steuersystem entgegenzuwirken. Alle Maßnahmen setzen wichtige Impulse für die Gesamtwirtschaft in Österreich, um sich weiter im internationalen Wettbewerb zu behaupten. Wir als Leistungsträger haben uns steuerliche Entlastungen verdient – auch angesichts der sich eintrübenden Wirtschaftskonjunktur. Wirtschaft braucht Stabilität, Kontinuität sowie Planungs- und Rechtssicherheit. Das Steuer- und Strukturreformpaket2020 trägt klar die freiheitliche Handschrift. Wir schaffen damit die Rahmenbedingungen für eine neue unternehmerische Freiheit – einer Wirtschaft 4.0 mit motivierten, flexiblen Unternehmern und Arbeitnehmern“, so Krenn abschließend.