Abfallwirtschaftsgesetz: Neue Regelung “Mülltonnen-Zwangssteuer für NÖ Unternehmer”

Dieser Tage erreicht  Niederösterreichs Unternehmen wieder einmal ein Schreiben, in dem der Amtsschimmel kräftigst wiehert.
Eine Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes besagt, dass ab jetzt jede betrieblich genutzte Liegenschaft eine Teilnahmeverpflichtung an der öffentlichen Müllabfuhr hat, auch wenn die Entsorgung durch ein privates Unternehmer stattfindet. Somit darf sich jeder NÖ-Unternehmer mit Betriebsliegenschaft über ca. 160 Euro Extrasteuer freuen. Diese 160 Euro müssen selbstverständlich zusätzlich zu den privaten Müllentsorgungskosten getragen werden.

Laut dem Verband der Abfallwirtschaft  habe man angeblich mit der Wirtschaftskammer verhandelt und diese hätte zugestimmt. „Die Freiheitliche Wirtschaft ist ebenfalls Teil der Wirtschaftskammer: Mit uns hat niemand verhandelt oder gesprochen, wir hätten diesem Nonsens auch nicht zugestimmt“, so der erzürnte Landesobmann Reinhard Langthaler.

„Die neue Bestimmung ist für die Freiheitliche Wirtschaft nicht tolerierbar“, sagt der FW-Obmann. „Ich fordere eine sofortige Novellierung. Unternehmen, die ein privates Unternehmen zur Müllentsorgung beauftragt haben, dürfen hier nicht Opfer einer Art Zwangsmüllbesteuerung werden!“