Arbeitszeit-Flexibilisierung – Wo ist das Drama?

Im §9 AZG Höchstgrenze der Arbeitszeit ist geregelt, dass die Tagesarbeitszeit 10 Stunden nicht überschreiten darf (es gibt auch Ausnahmen) und die Wochenarbeitszeit nicht mehr als 50 Stunden betragen darf. Es gibt auch Durchrechnungszeiträume. Bei den jetzigen Regierungsverhandlungen geht es um die Flexibilisierung der Höchstarbeitszeit – großes Aufheulen ist die Folge, vor allem in der linken Politecke (ungeachtet dessen, dass auch SP-Kern in seinem Plan A den 12-Stunden-Tag im Programm hat…).

Der Denkfehler der Protestierer: Flexibilisierung heißt nicht, dass ab jetzt die wöchentliche NORMALARBEITSZEIT 60 Stunden beträgt, NEIN, die ist nach wie vor auf 40 Stunden beschränkt. Mehr als 40 Stunden pro Woche gelten weiter als Überstunden, geregelt im KV (Zuschläge, Freizeit usw.). Und zwar auf freiwilliger Basis – so wie bis jetzt auch (oder durch Dienstverträge geregelt). In vielen Branchen ist diese Flexibilisierung längst notwendig (Baugewerbe, Gastronomie usw.). Warum soll es nicht die Freiheit geben, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber das aussuchen dürfen?