FW-Langthaler/Schüssler: Erleichterungen für Mehrfach-Versicherte

Bezieher mehrerer sozialversicherungspflichtiger Einkommen sind mehrfach versichert und müssen für jedes Einkommen Sozialversicherungsbeiträge an den jeweiligen Träger abführen. Dies betrifft etwa Unternehmer, die zusätzlich einer unselbständigen Beschäftigung nachgehen, Nebenerwerbslandwirte und Personen, die neben der Pension weiter erwerbstätig sind.
Mit der Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger kommt nun endlich eine Erleichterung: Es wird künftig von Amts wegen geprüft, ob man über die Höchstbemessungsgrundlage von € 5.670,– kommt und bei diesem Beitrag gedeckelt. Dies wird immer für das vergangene Geschäftsjahr im Nachhinein berechnet.
Unsere Anfrage, ob man die Zusatzversicherung anhand der Höchstbemessungsgrundlage selbst berechnen und entsprechend abführen kann oder erst einmal die Beiträge vom Gesamtgewinn berechnen, abführen und die Differenz dann später zurückfordern muss, konnte uns bis Dato noch niemand beantworten.
Wir bleiben dran!