Kranke Versicherung – Verwaltung um der Verwaltung willen

Selbstverwaltung: der Stolz der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft. Die Kosten dafür tragen die Versicherten, sprich wir Selbstständigen. Trotz sündteurer EDV-Ausstattung läuft die Verwaltung aber immer noch nach den Mustern des vergangenen Jahrhunderts – Verwaltung um der Verwaltung willen!

Beispiel: aus familiärem Anlass bei einem operationsbedingten Reha-Aufenthalt am therapiefreien Wochenende nach Hause zu fahren wird zum bürokratischen Spießroutenlauf. Der Patient wird zum Unmündigen, der um die Aussetzung vom Hausarrest bettelt. Da gibt es in den Schreiben von Kuranstalten Formulierungen wie z.B. „… wir stimmen einer kurzzeitiger Unterbrechung des Heilverfahrens nicht zu, das gilt auch für das Wochenende…“ oder „…. Wer bezahlt Ihren Aufenthalt im…?“ – Na wer wohl, im Grunde genommen der Versicherte mit seinen Beiträgen, nicht wie behauptet, die SVA – diese ist nur der Vermittler und Dienstleister, der im Auftrag seiner Mitglieder mit deren Geld die Rechnung zahlt bzw. dieses Geld verwaltet.

Leider ist diese Logik bei der SVA offensichtlich völlig in Vergessenheit geraten, es wird verwaltet und bestimmt – immer zum Vorteil der Verwalter, der Zahler interessiert offensichtlich keinen. Als ob in einem Betrieb der Mitarbeiter dem Chef Weisungen erteilt und, wenn der Laden nicht richtig läuft, auch noch eine Lohnerhöhung verlangt! Auch hier gilt: Höchste Zeit aufzuwachen, (Nieder-)Österreich, meint FW Obfrau Elisabeth Ortner