Antidiskriminierungsgesetz diskriminiert Unternehmer

Wussten Sie, dass heutzutage bereits Mitarbeitersuche per Inserat gefährlich sein kann? Am besten gestaltet man das Inserat gemeinsam mit einem Anwalt – denn: nicht, was der Betrieb braucht zählt. NEIN – es darf sich kein Bewerber „diskriminiert fühlen“!
Tatsache ist, dass sich, begründet auf dem EU-weiten Antidiskriminierungs-gesetz, in Deutschland bereits ein eigenes Geschäftsmodell entwickelt hat, sind immerhin Strafzahlungen für die Unternehmer ab 1.500,- Euro vorgesehen.

Dabei ist es ja genau umgekehrt: Für einen freien Unternehmer ist es doch eine Diskriminierung, nicht selbst entscheiden zu können, wen er einstellen möchte. Immerhin soll sich der neue Mitarbeiter doch reibungslos in den Betrieb einfügen können. Abgesehen von diversen Auflagen des Arbeitsinspektors – z.B. in einem Betrieb, in dem nur Frauen arbeiten, eigene sanitäre Anlagen für den neu eingestellten Mann errichten zu müssen. Motto: zahlt eh der Unternehmer!

Wenn sich also jemand auf das Inserat hin bewirbt – obwohl er keinerlei Absicht hat, den Job auch anzunehmen – und ihn dann nicht bekommt, kann er wegen Diskriminierung klagen. Die Beweislast liegt beim Unternehmer und jeder kann sich ausmalen, wie so ein Verfahren ausgeht… Freies Unternehmertum sieht anders aus! Bei derzeit 380.000 Arbeitslosen ist diese Situation zudem ein perverser Luxus, den sich unser Land da leistet, findet Ihre Elisabeth Ortner, FW NÖ Obfrau